Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Regelung des Vermögenssteuerwerts im Rahmen der USR II
Bern (ots)
05. Dez 2003 (EFD) Der Vermögenssteuerwert von Aktienbeteiligungen kann im Rahmen der Beratungen zur Unternehmenssteuerreform II (USR II) geregelt werden. Je nach Modellwahl wird der Vermögenssteuerwert unterschiedlich stark beeinflusst. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrat Adrian Imfeld (CVP/OW) fest. Er beantragt, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.
Imfeld hatte in einer Motion vom 21. März 2003 gefordert, die Anliegen der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) im steuerlichen Bereich besser zu berücksichtigen und namentlich die Bewertung von nichtbörsenkotierten Wertpapieren einer neuen Regelung zu unterziehen.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass aufgrund der gesetzlichen Regelung das Vermögen von natürlichen Personen zum Verkehrswert (Preis, der für einen Vermögensgegenstand unter normalen Verhältnissen erzielt werden kann) bewertet wird. Zur Förderung der einheitlichen und harmonisierten Anwendung des Steuerrechts hätten die Kantone bereits 1977 eine Wegleitung zur Bewertung erarbeitet. Eine Änderung der Bewertungsregeln könne nicht von der Eidg. Steuerverwaltung vorgenommen werden, sondern liege ausschliesslich in der Zuständigkeit der Kantone.
Gemäss Bundesrat soll das Anliegen des Motionärs im Rahmen der Beratungen zur Unternehmenssteuerreform II behandelt werden. Je nach Modellwahl kann die Bewertung der Beteiligungen des Aktionärs stärker oder schwächer beeinflusst werden.
Der Bundesrat beantragt daher, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Auskunft: Urs Jendly, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 73 35.
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