Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundespersonal erhält 0,8 % Teuerungsausgleich
Bern (ots)
15. Dez 2003 (EFD) Dem Personal der Bundesverwaltung wird ein Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent, den Rentnerinnen und Rentnern der Pensionskasse des Bundes (PKB) einer von 0,4 Prozent gewährt. Diese generellen Lohnmassnahmen wurden unter Leitung von Bundesrat Kaspar Villiger am 5. Dezember 2003 zwischen den Sozialpartnern der Bundesverwaltung ausgehandelt und heute durch den Bundesrat bestätigt.
Mit der generellen Erhöhung der Löhne des Bundespersonals um 0,8 Prozent wird die auf Ende 2003 aufgelaufene Teuerung ausgeglichen und den bereits bekannten oder prognostizierten Lohnmassnahmen der Privatwirtschaft Rechnung getragen. Für individuelle Lohnerhöhungen im Rahmen des leistungsorientierten Lohnsystems wird die Lohnsumme nicht erhöht. Die Sozialpartner zeigten sich angesichts der Haushaltslage des Bundes und dem daraus erwachsenen Spardruck mit dem Ergebnis zufrieden und würdigten die Fairness von Bundesrat Kaspar Villiger im Verhandlungsprozess.
Erstmals wird den Rentnerinnen und Rentnern der Pensionskasse des Bundes PUBLICA nur die hälftige Teuerung des aktiven Bundespersonals ausbezahlt. Diese Massnahme ist Folge der Inkraftsetzung des neuen Pensionskassengesetzes PKBG vom 23. Juni 2000.
Der Bundesrat hat weiter Kenntnis genommen von der Erneuerung der Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen Bundesrat Villiger und den Personalverbänden Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal, transfair, SwissPersona und der Vereinigung der Kader des Bundes. Die
Gemeinsame Absichtserklärung setzt Leitlinien für die Sozialpartnerschaft der Bundesverwaltung für die Legislatur 2004 - 2007.
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