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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Bundespersonal erhält 0,8 % Teuerungsausgleich

Bern (ots)

15. Dez 2003 (EFD) Dem Personal der Bundesverwaltung
wird ein Teuerungsausgleich von 0,8 Prozent, den Rentnerinnen und 
Rentnern der Pensionskasse des Bundes (PKB) einer von 0,4 Prozent 
gewährt. Diese generellen Lohnmassnahmen wurden unter Leitung von 
Bundesrat Kaspar Villiger am 5. Dezember 2003 zwischen den 
Sozialpartnern der Bundesverwaltung ausgehandelt und heute durch den 
Bundesrat bestätigt.
Mit der generellen Erhöhung der Löhne des Bundespersonals um 0,8 
Prozent wird die auf Ende 2003 aufgelaufene Teuerung ausgeglichen 
und den bereits bekannten oder prognostizierten Lohnmassnahmen der 
Privatwirtschaft Rechnung getragen. Für individuelle Lohnerhöhungen 
im Rahmen des leistungsorientierten Lohnsystems wird die Lohnsumme 
nicht erhöht. Die Sozialpartner zeigten sich angesichts der 
Haushaltslage des Bundes und dem daraus erwachsenen Spardruck mit 
dem Ergebnis zufrieden und würdigten die Fairness von Bundesrat 
Kaspar Villiger im Verhandlungsprozess.
Erstmals wird den Rentnerinnen und Rentnern der Pensionskasse des 
Bundes PUBLICA nur die hälftige Teuerung des aktiven Bundespersonals 
ausbezahlt. Diese Massnahme ist Folge der Inkraftsetzung des neuen 
Pensionskassengesetzes PKBG vom 23. Juni 2000.
Der Bundesrat hat weiter Kenntnis genommen von der Erneuerung der 
Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen Bundesrat Villiger und den 
Personalverbänden Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal, 
transfair, SwissPersona und der Vereinigung der Kader des Bundes. Die
Gemeinsame Absichtserklärung setzt Leitlinien für die 
Sozialpartnerschaft der Bundesverwaltung für die Legislatur 2004 - 
2007.
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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