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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Eröffnungsbilanz von PUBLICA unter Vorbehalt genehmigt

Bern (ots)

19. Dez 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute den
Fehlbetrag der PKB festgelegt, den er im Rahmen der Eröffnungsbilanz 
von PUBLICA zu finanzieren bereit ist. Gegenüber den Anträgen der 
Kassenkommission PUBLICA hat er verschiedene Korrekturen 
vorgenommen. Unter dem Vorbehalt, dass diese Korrekturen von der 
Kassenkommission übernommen werden, gilt die Eröffnungsbilanz von 
PUBLICA als durch den Bundesrat genehmigt.
Die Errichtung der neuen Pensionskasse PUBLICA erfolgte auf den 1. 
Juni 2003. Auf diesen Zeitpunkt ist eine Eröffnungsbilanz zu 
erstellen, welche von der Kassenkommission PUBLICA beschlossen wird 
und vom Bundesrat zu genehmigen ist. Im Zusammenhang mit der 
Eröffnungsbilanz kommt dem Fehlbetrag eine grosse Bedeutung zu. 
Gemäss Gesetz wird der Fehlbetrag der PKB per 31. Mai 2003 durch den 
Bundesrat festgelegt und ist als Fehlbetragsschuld vom Bund und den 
angeschlossenen Organisationen zu übernehmen. Der gesamte Fehlbetrag 
beläuft sich auf 11,95 Milliarden und setzt sich u.a. aus in 
früheren Jahren geschuldeten Arbeitgeberbeiträgen, aus 
Anlageverlusten und aus verschiedenen Rückstellungen zusammen.
Bestimmte durch die Kassenkommission beantragte Rückstellungen lehnt 
der Bundesrat aus grundsätzlichen Überlegungen ab, bei anderen ist 
er bereit, sie mit einem kleineren Betrag zu akzeptieren. Insgesamt 
belaufen sich die bestrittenen Rückstellungen auf rund 800 Millionen 
Franken. Der Bundesrat ist bereit, als Alternative zu gewissen von 
der Kassenkommission verlangten Rückstellungen eine Garantie zu 
gewähren für den Fall, dass die befürchteten Risiken tatsächlich 
eintreten.
Die Genehmigung der Eröffnungsbilanz erfolgt unter dem Vorbehalt, 
dass die vom Bundesrat beschlossenen Auflagen erfüllt werden. Diese 
Auflagen bestehen darin, dass PUBLICA den vom Bundesrat festgelegten 
Fehlbetrag der PKB als Fehlbetragsschuld des Bundes und der 
angeschlossenen Organisationen in die Eröffnungsbilanz PUBLICA 
übernimmt. Sobald die Auflagen erfüllt sind, gilt die 
Eröffnungsbilanz als genehmigt. Was die Verteilung des Fehlbetrages 
auf den Bund und die angeschlossenen Organisationen sowie 
insbesondere die Übernahme der Anlageverluste durch den Bund 
betrifft, erfolgt die Genehmigung der Eröffnungsbilanz unter dem 
Vorbehalt, dass die eidg. Räte der vorgesehenen Änderung des PKB- 
Gesetzes zustimmen werden.
Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 60 09
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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