Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bekämpfung der Geldwäscherei: Versicherungsabkommen Schweiz-Liechtenstein angepasst
Bern (ots)
19. Dez 2003 (EFD) Das Abkommen über die Direktversicherung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein vom 19. Dezember 1996 ist angepasst worden. Die Überwachung der Anwendung der Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei durch die Versicherer ist zwischen den beiden Ländern aufgeteilt. Das anwendbare Recht ist festgelegt. Der Bundesrat hat den von der zuständigen gemischten Kommission beschlossenen Änderungen zugestimmt.
Das Abkommen betreffend die Direktversicherung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein wurde 1996 abgeschlossen, um den freien Dienstleistungsverkehr und eine Aufsicht gemäss Sitzlandprinzip zu verwirklichen.
Ungefähr zur gleichen Zeit verabschiedeten die beiden Länder nationale Bestimmungen über die Bekämpfung der Geldwäscherei, was Anpassungen und Präzisierungen in Bezug auf die Kompetenzen der Aufsicht sowie auf das anwendbare Recht nötig gemacht hat.
Das Prinzip der Sitzlandaufsicht bleibt gültig in Bezug auf die Bekämpfung der Geldwäscherei für die Geschäfte im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs - dies entspricht auch der Praxis der Vertragsabschlüsse für Lebensversicherungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Für diese Art von Geschäften findet ebenfalls das Recht des jeweiligen Sitzlandes Anwendung - mit einer Ausnahme: Die schweizerischen Versicherungsgesellschaften üben die Identitätskontrolle nach schweizerischem Recht aus, jedoch unter Beachtung der im liechtensteinischen Gesetz vorgeschriebenen Grenzwerte. So wird zum Beispiel die Identität eines in Liechtenstein domizilierten Versicherungsnehmers durch die schweizerische Versicherungsgesellschaft überprüft, falls dieser eine Einmalprämie ab CHF 4000.- bezahlt. Nach schweizerischem Recht wird die Überprüfung erst ab einer Einmalprämie von CHF 25000.- durchgeführt.
Diese Ausnahme soll garantieren, dass auf dem Lebensversicherungsmarkt des Fürstentums Liechtenstein keine Konkurrenzverzerrungen entstehen.
Auskunft: Valérie Staehli, Tel 031 322 76 86 oder 022 320 08 73
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