Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Neue Bundesgerichtssitze: Eckwerte für die Standortbeiträge der Kantone genehmigt
Bern (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung von Bund, Kanton St. Gallen und Kanton Tessin
23. Dez 2003 (EFD) Nach erfolgreichen Verhandlungen auf Regierungs- und Verwaltungsebene konnte eine Einigung über die finanzielle Beteiligung der Kantone St. Gallen und Tessin am Aufbau der neuen Bundesgerichte erzielt werden. Die Eckwerte für die Beiträge der Standortkantone wurden in gemeinsamen Absichtserklärungen zwischen dem Bundesrat und den Regierungen der Kantone St. Gallen und Tessin verbindlich festgelegt. Die beiden Kantone beteiligen sich mit jeweils rund 43 Prozent an den gesamten Investitionskosten der beiden Gerichte. Basierend darauf werden nun im Januar 2004 die notwendigen Vereinbarungen im Detail ausgearbeitet, so dass die Planungs- und Projektierungsarbeiten für die neuen Bundesgerichte weiter vorangetrieben werden können.
Das Eidg. Parlament hat im Juni 2002 St. Gallen und Bellinzona als Sitz der neuen Bundesgerichte bestimmt. In St. Gallen soll das neue Bundesverwaltungsgericht mit im Endausbau rund 450 Arbeitsplätzen und in Bellinzona das neue Bundesstrafgericht mit rund 90 Arbeitsplätzen aufgebaut werden. Letzteres wird seine Arbeit jedoch bereits am 1. April 2004 in reduzierter Besetzung aufnehmen..
Intensive Verhandlungen auf Regierungs- und Verwaltungsebene
Gemäss Botschaft zum Sitz des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltunggerichts sowie gestützt auf eine Ermächtigung im Gerichtssitzgesetz erwartet der Bund, dass sich die Standortkantone in angemessener Weise an den Aufbaukosten (Grundstück, Baukosten) beteiligen. Nach mehreren intensiven und konstruktiven Verhandlungsrunden sowohl auf Regierungs- als auch auf Verwaltungsebene konnte eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung gefunden und eine Einigung über die Eckwerte der finanziellen Beteiligung der Standortkantone erzielt werden.
Gemeinsame Absichtserklärungen
Die Eckwerte der Finanzierungsbeteiligung wurden in gemeinsamen Absichtserklärungen zwischen dem Bundesrat und den Regierungen der Kantone St. Gallen und Tessin verbindlich festgelegt. Die Regierungen der Standortkantone haben diese Absichtserklärungen am 16. Dezember 2003 genehmigt. Am 19. Dezember 2003 hat auch der Bundesrat diesen Absichtserklärungen zugestimmt. Auf dieser Basis können nun im Januar 2004 die definitiven Vereinbarungen ausgearbeitet werden. Parallel dazu werden die Planungs- und Projektierungsarbeiten für die neuen Gerichte zielstrebig vorangetrieben. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wird seine Arbeit bereits am 1. April 2004 in provisorischen Gebäuden aufnehmen. Bis 2009 sollen dann die definitiven Gebäude bezogen werden können. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen soll nach heutiger Planung im Jahr 2007 seine Arbeit im neuen Gebäude aufnehmen können.
Finanzielle Beteiligung der Standortkantone
Gemäss der ausgehandelten Lösung erbringen die Kantone St. Gallen und Tessin finanzielle Leistungen, die in beiden Fällen einem prozentual gleich hohen Standortbeitrag von rund 43 Prozent der jeweiligen Gesamtinvestitionskosten entsprechen.
Das Bundesstrafgericht wird durch den Bund geschaffen und in Bellinzona angesiedelt. Der Kanton Tessin bringt die Grundstücke und die darauf befindlichen Gebäude ein und leistet darüber hinaus noch einen festen Kostenbeitrag. Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen wird durch den Kanton errichtet und dauerhaft an den Bund vermietet. Die finanzielle Beteiligung des Kantons St. Gallen besteht aus einem festen Kostenbeitrag von 15 Mio. Franken, der noch durch das Kantonsparlament genehmigt werden muss und dem fakultativen Finanzreferendum untersteht, sowie aus einer dauerhaften Vergünstigung des Mietzinses.
Folgearbeiten
Basierend auf diesen verbindlichen Eckwerten werden im Januar 2004 die definitiven Vereinbarungen ausgearbeitet. Noch im ersten Halbjahr soll dann ein Projektwettbewerb für die Erstellung des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen durchgeführt werden. Der Projektwettbewerb für das Bundesstrafgericht soll im Herbst 2004 ausgelöst werden.
Weitere Auskünfte: · Bund: Jules Busslinger, Stv. Generalsekretär EFD, 031 324 00 38 / 079 292 08 07 · St. Gallen: Medienkonferenz des Justiz- und Polizei- sowie des Finanzdepar-tementes: 23. Dezember 2003, 09.30 Uhr, St.Gallen, Regierungsgebäude, Zimmer 311; Hans- Rudolf Arta, Generalsekretär Justiz und Polizeideparte-ment Kanton St.Gallen, Tel 071 229 36 00 (bis 15.00 Uhr) · Tessin: Giorgio Battaglioni, Direttore della Divisone della Giustizia del Dipar- temento delle Istituzioni, 091 814 32 20
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