Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Vernehmlassungsergebnis zur Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
Bern (ots)
28. Jan 2004 (EFD) Eine rasche gesetzliche Lösung für die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ist in der Vernehmlassung praktisch unisono begrüsst worden. Eine Mehrheit der Vernehmlasser spricht sich zudem für eine konsequente Ausübungsbesteuerung aus. Die im Bericht einer aus Vertretern der Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und der Eidg. Steuerverwaltung zusammengesetzten Arbeitsgruppe vorgeschlagene Freistellung von 50 Prozent der geldwerten Leistung im Zeitpunkt der Optionsausübung wird mehrheitlich begrüsst; ein grosser Teil der Verbände und der Firmen wünscht sich sogar eine 70 prozentige Freistellung. Der Bundesrat hat heute vom Vernehmlassungsergebnis Kenntnis genommen und das Eidg. Finanzdepartement EFD beauftragt, die Botschaft für ein Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen auszuarbeiten.
Die Rückmeldungen zur Ende Juni 2003 abgelaufenen Vernehmlassung betreffend die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen bringen die Dringlichkeit einer gesetzlichen Lösung zum Ausdruck. Begründet wird dies mit der Rechtsunsicherheit, die wegen den unterschiedlichen Besteuerungspraxen bei den gesperrten Mitarbeiteroptionen in den Kantonen entstanden ist. Zur Verunsicherung haben laut Vernehmlassungsadressaten auch neuere Entscheide von kantonalen Rekurskommissionen oder Verwaltungsgerichten beigetragen.
Eine Mehrheit vornehmlich aus dem Kreis der Kantone, der Spitzenverbände der Wirtschaft wie auch der angefragten Beratungsfirmen haben sich gegen den bundesrätlichen Vorschlag ausgesprochen und fordern anstelle der Besteuerung im Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs die Besteuerung im Zeitpunkt der Ausübung der Option. Folgende Gründe sind hierbei in erster Linie genannt worden:
- Der Zeitpunkt des unwiderruflichen Rechtserwerbs lässt sich nicht eindeutig bestimmen
- Äusserst aufwendige Administration für den Arbeitgeber
- Der Vollzug für die Steuerbehörden ist unpraktikabel
- Bis auf die Niederlande und Belgien wenden die OECD-Staaten die Ausübungsbesteuerung an
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Freistellung von 50 Prozent der geldwerten Leistungen bei der Ausübung von echten, gesperrten Mitarbeiteroptionen wird dagegen mehrheitlich begrüsst. Ein grosser Teil der Verbände und der Firmen wünscht sich sogar eine 70 prozentige Freistellung.
Begriffserläuterungen zu den Mitarbeiteroptionen
- Echte Mitarbeiteroptionen: Mit der Abgabe von echten Mitarbeiteroptionen räumt ein Unternehmen seinen Angestellten das Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten an ihm oder einer ihm nahestehenden Firma ein.
- Unechte Mitarbeiteroptionen: Diese enthalten blosse Anwartschaften auf ein künftiges Entgelt, das von der Höhe des erzielten Gewinns oder von der Kursentwicklung der Aktien abhängig gemacht wird. Solche Optionen unterliegen zu 100 Prozent der Besteuerung.
- Gesperrte Mitarbeiteroptionen: Das Recht, Aktien zu erwerben, kann erst nach einer bestimmten Dauer ausgeübt werden. Selbst wenn sie ausübbar sind, können die Optionen in der Regel nicht auf andere Personen übertragen werden.
- Handelbare Optionen: Optionen kotierter Unternehmen, die frei übertragen oder sofort ausgeübt werden können.
Auf der Grundlage der erfolgten Rückmeldungen ist das EFD vom Bundesrat beauftragt worden, die Botschaft für ein Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen auszuarbeiten. Dabei soll auch eine Lösung vorgeschlagen werden, damit die Umgehung der Steuerpflicht durch Wohnsitzverlegung ins Ausland verhindert werden kann.
Auskunft:
Peter Stebler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 74 07.
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