Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Weisungen für den Voranschlag 2005 und den Finanzplan 2006-08
Bern (ots)
05. Mär 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Weisungen für den Voranschlag 2005 und den Finanzplan 2006-08 verabschiedet. Die Weisungen sind der Startschuss für die neue Budget- und Planungsrunde. Sie weisen die Departemente an, bei der Einreichung ihrer Ausgaben den im Legislaturfinanzplan für das nächste Jahr vorgesehenen Betrag von 54 442 Millionen um 800 Millionen zu unterschreiten.
Die Weisungen für den Voranschlag 2005 und den Finanzplan 2006 - 08 sind ein zentrales Instrument für die Haushaltssteuerung. Sie stecken den Rahmen für den Voranschlag und den Finanzplan ab. Gestützt auf die Weisungen werden die Departemente anfangs Mai ihre Eingaben einreichen, so dass ein erster Entwurf für den Voranschlag und den Finanzplan zusammengestellt werden kann, der dann die Grundlage für die weitere Bereinigung bildet.
Ausgangspunkt für die diesjährigen Weisungen ist der Legislaturfinanzplan für die Jahre 2005 - 2007, den der Bundesrat am 25. Februar 2004 verabschiedet hat. Wie bereits in der Botschaft zum Entlastungsprogramm 03 im letzten Sommer angekündigt, ist das Entlastungsprogramm 03 nicht hinreichend, um die Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen gemäss den Bestimmungen der Schuldenbremse zu schliessen. Der Bundesrat hat deshalb im Legislaturplan ein weiteres Entlastungsprogramm angekündigt. Dieses wird allerdings nicht schon auf das nächste Jahr in Kraft treten können, weshalb sich der Bundesrat in den Weisungen für ein zweistufiges Verfahren entschieden und unterschiedliche Vorgaben für den Voranschlag und den Finanzplan beschlossen hat. So hat der Bundesrat die Departemente darauf verpflichtet, die im Legislaturfinanzplan für das nächste Jahr eingestellten Ausgaben um weitere 800 Millionen zu kürzen. Der Legislaturfinanzplan sieht für das nächste Jahr ein Ausgabenwachstum von 5,9 Prozent vor. Darin eingeschlossen sind die höheren Anteile Dritter an der Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV und an der Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe. Ohne diese beiden Sonderfaktoren und nach Vornahme der erwähnten Kürzung beträgt das Wachstum der Ausgaben im nächsten Jahr 0,7 Prozent.
Für die Finanzplanjahre 2006-08 gelten vorerst die Werte des Legislaturfinanzplanes als Obergrenze. Die erforderlichen Kürzungen werden im Zeitpunkt der Verabschiedung des Entlastungsprogramms 04 im Herbst umgesetzt werden. Im neuen Planjahr 2008 dürfen die Ausgaben nur um die Teuerung angehoben werden.
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