Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Gestaffelte Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über das Entlastungsprogramm 2003
Bern (ots)
24. Mär 2004 (EFD) Unter dem Vorbehalt, dass kein Referendum mehr ergriffen wird, hat der Bundesrat das Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003 gestaffelt in Kraft gesetzt. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 erzielt der Bund ab 2006 Einsparungen von rund 3 Milliarden Franken jährlich. Die Referendumsfrist läuft am 31. März ab.
Das als Mantelerlass konzipierte Bundesgesetz enthält die für die Umsetzung des Entlastungsprogramms 2003 notwendigen Gesetzesänderungen. Um bereits im laufenden Jahr Einsparungen erzielen zu können, treten die ersten davon auf den 1. April 2004 in Kraft. Dabei geht es namentlich um eine Systemänderung im Asyl- und Ausländerbereich (siehe separate Medienmitteilung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes) und um den im Bundesgesetz über Massnahmen zur Verbesserung des Bundeshaushaltes verankerten Sparauftrag an den Bundesrat. Ebenso gelten ab 1. April eine Neuregelung der Verfahrenskostenaufteilung im Bundesstrafprozessrecht sowie die Neuberechung des Ausgleichskontos der Schuldenbremse. Die meisten Gesetzesänderungen treten indes auf den 20. Dezember 2004 bzw. den 1. Januar 2005, einige erst per 2006 in Kraft.
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