Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Nationalbankgesetz tritt auf den 1. Mai 2004 in Kraft
Bern (ots)
24. Mär 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute das neue Nationalbankgesetz (NBG) auf den 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er das Verordnungsrecht dem neuen NBG angepasst. Bereits am 18. März hat das Direktorium der Nationalbank zudem in einer neuen Nationalbankverordnung Ausführungsbestimmungen zu den Statistikbefugnissen der SNB, den Mindestreservevorschriften sowie der Überwachung von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen erlassen. Die Totalrevision des NBG war von den Eidg. Räten im Oktober 2003 verabschiedet worden. Das Referendum wurde nicht ergriffen, die Referendumsfrist lief am 22. Januar 2004 ab.
Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe werden auf den 1. Mai 2004 in Kraft gesetzt.
Die vereinfachte Organstruktur der SNB mit dem von heute 40 auf neu 11 Mitglieder verkleinerten Bankrat tritt ebenfalls auf den 1. Mai in Kraft. Der Bundesrat hat bereits am 11. Februar sechs Mitglieder des neuen Bankrats gewählt und den bisherigen Präsidenten, Hansueli Raggenbass, im Amt bestätigt. Die verbleibenden fünf Mitglieder werden am 30. April 2004 durch die Generalversammlung der SNB- Aktionäre gewählt.
Neugestaltung der Mindestreserve- und Liquiditätsvorschriften für Banken auf Anfang 2005
Das neue Nationalbankgesetz sieht auch eine moderne Mindestreserveregelung für die Banken vor: Diese ist den bisher im Bankengesetz geregelten Kassenliquiditätsvorschriften nachgebildet. Die Mindestreserven haben den Zweck, eine stetige Nachfrage nach Notenbankgeld sicherzustellen. Gleichzeitig wird die Grundlage für die Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften in Artikel 4 Bankengesetz revidiert. Die Neugestaltung der Liquiditätsvorschriften in der Bankenverordnung macht gewisse technische Anpassungen im Informatikbereich der Banken notwendig. Um den Banken die erforderliche Anpassungsfrist zu gewähren, werden Artikel 4 Bankengesetz sowie die Ausführungsbestimmungen zu den Mindestreserven und zur Liquidität im Verordnungsrecht erst auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt.
Neue Nationalbankverordnung mit Ausführungsbestimmungen zu den geldpolitischen Befugnissen der SNB
Das neue Nationalbankgesetz sieht vor, dass die SNB in einer Verordnung Ausführungsbestimmungen zu ihren drei hoheitlichen geldpolitischen Befugnissen (Erhebung von Statistiken, Mindestreservevorschriften, Überwachung von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen) erlässt. Das Direktorium der SNB hat diese Verordnung am 18. März 2004 verabschiedet, und der Bundesrat hat heute davon Kenntnis genommen. Die neue Nationalbankverordnung (NBV) wird - wie beispielsweise auch die Verordnungen der EBK - in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts publiziert werden.
Im Kapitel "Statistische Erhebungen" hält die NBV die Grundsätze der Datenerhebung sowie die Rechte und Pflichten der zur Auskunft verpflichteten Finanzmarktteilnehmer fest. Die Erhebung von Statistiken muss den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Verhältnismässigkeit genügen. Gegenstand und Periodizität der statistischen Erhebungen sowie der Kreis der Statistiklieferanten sind in Anhängen zur NBV umschrieben.
Das Kapitel "Mindestreserven" ist relativ kurz gehalten, da die wichtigsten Elemente der Mindestreserveregelung bereits im Gesetzestext geregelt werden. Die Ausführungsbestimmungen in der NBV lehnen sich stark an die bisherigen Ausführungsbestimmungen zur Kassenliquidität in der Bankenverordnung an. Insbesondere wird am geltenden Unterlegungssatz von 2.5 Prozent festgehalten.
Das Kapitel "Überwachung von Zahlungs- und Effektenabwicklungssystemen" schliesslich umschreibt die Mindestanforderungen an Zahlungs- und Effektenabwicklungssysteme, von denen Risiken für die Systemstabilität ausgehen können. Diese Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards. Damit die Nationalbank bestimmen kann, von welchen Systemen eine Gefahr für die Systemstabilität ausgehen kann, werden sämtliche Effektenabwicklungssysteme sowie Zahlungssysteme mit einem Betragsvolumen von mindestens 25 Milliarden Franken pro Jahr einer erweiterten Offenlegungspflicht unterstellt.
Übersicht über das Inkrafttreten von NBG und Verordnungsrecht
Erlass / Datum des Inkrafttretens
Totalrevision des Nationalbankgesetzes mit Ausnahme von Artikel 4 Bankengesetz (Anhang, Ziff. II.5, Art. 4) 1. Mai 2004
Änderung von Artikel 4 Bankengesetz (Totalrevision NBG, Anhang, Ziff. II.5, Art. 4) 1. Januar 2005
Änderung der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes 1. Mai 2004
Änderung der Anlagefondsverordnung 1. Mai 2004 Änderung der Bankenverordnung 1. Januar 2005
Aufhebung der Verordnung über den Unterlegungssatz für die Kassenliquidität bei Banken 1. Mai 2004
Nationalbankverordnung mit Ausnahme des 3. Kapitels (Art. 12 - 17) 1. Mai 2004
Nationalbankverordnung: 3. Kapitel (Art. 12 - 17) 1. Januar 2005
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