Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Regeln zur Sanierung und Liquidation von Banken und zum verstärkten Schutz der Bankeinleger
Bern (ots)
31. Mär 2004 (EFD) Der Bundesrat hat die im vergangenen Herbst vom Parlament beschlossene Änderung des Bankengesetzes zusammen mit den notwendigen Anpassungen von Verordnungen auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt. Damit wird das Verfahren zur Sanierung und Liquidation von Banken vereinfacht und vereinheitlicht. Der Einlegerschutz wird verbessert und dem Niveau der EU angeglichen, wobei das Gesetz den Banken eine einjährige Frist für die notwendigen Anpassungen einräumt.
Den Anstoss zur Gesetzesänderung gab die seinerzeitige Schliessung der Spar- und Leihkasse Thun (SLT), welche in der Öffentlichkeit grosse Betroffenheit auslöste und über die Landesgrenzen hinaus Wellen warf. Die Liquidation der SLT hat erneut zahlreiche Verfahrensmängel aufgezeigt. Im Zuge dieser Ereignisse wurde auch der Ruf nach einem verstärkten Schutz der Einleger laut. Die Gesetzesänderung - sie wurde vom Parlament im vergangenen Oktober ohne Gegenstimme verabschiedet - fasst die in zahlreichen Erlassen verstreuten Bestimmungen zum Bankenkonkurs im Bankengesetz zusammen und konzentriert sie auf das Wesentliche. Aufsicht, Sanierung und Liquidation von Banken werden besser aufeinander abgestimmt und unter die alleinige Zuständigkeit der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) gestellt. Das neu eingeführte Sanierungsverfahren kann auf den Einzelfall zugeschnitten werden. Ein Sanierungsbeauftragter erarbeitet unter Anhörung der Gläubiger und Eigner einen Sanierungsplan, der von der EBK zu genehmigen ist. Kommt keine Sanierung zustande, wird die Bank durch die EBK liquidiert.
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