Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Transparenz bei Entschädigungen ausserparlamentarischer Kommissionen
Bern (ots)
07. Jun 2004 (EFD) Die Entschädigungen von Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen werden aus Gründen des Datenschutzes nicht im Internet veröffentlicht. Dies geht aus einem Bericht des Bundesrats an das Parlament hervor. Der Bundesrat ist jedoch bereit, die Daten zuhanden der Finanzdelegation auf Wunsch zusammenzustellen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2004 den Bericht an das eidgenössische Parlament zum Postulat Bühlmann (01.3132 NR) verabschiedet. Nationalrätin Bühlmann (GP LU) hatte den Bundesrat aufgefordert, alle Entschädigungen von Präsidentinnen und Präsidenten sowie Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen öffentlich zu machen und die Liste im Internet zu publizieren. Rechtliche Abklärungen haben ergeben, dass dies aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich ist. Die von Nationalrätin Bühlmann verlangte Transparenz wird jedoch gegenüber den Mitgliedern der Finanzdelegation geschaffen.
Die im Bericht zitierten rechtlichen Gründe sind:
Das Datenschutzgesetz ermächtigt Bundesorgane nur dann zur Bekanntgabe von Personendaten, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Gegenwärtig enthält weder die bundesrätliche Verordnung vom 3. Juni 1996 über ausserparlamentarische Kommissionen sowie Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes, noch die Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 12. Dezember 1996 über die Taggelder und die Vergütungen der Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen eine solche Rechtsgrundlage.
Das Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. Juni 1967 über die Eidgenössische Finanzkontrolle sieht Folgendes vor: Dem Sekretär der Finanzkommissionen und der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte stehen die gleichen Befugnisse wie der Eidgenössischen Finanzkontrolle zu in Bezug auf die Beschaffung der Dokumentation, das Einholen von Auskünften, die Akteneinsichtnahme und die Beanspruchung der Amtshilfe. Demzufolge kann das Eidgenössische Finanzdepartement auf Ersuchen der Finanzdelegation die gewünschten Informationen in Form einer Tabelle liefern; aus ihr sind dann die Präsidenten und Mitglieder aller Kommissionen sowie allfällig ausgerichtete Pauschalentschädigungen ersichtlich.
Auskunft für Medienschaffende: Thierry Borel, Eidg. Personalamt, 031 322 62 11 Corinne Raschlé, Eidg. Personalamt, 031 322 62 30
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