Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Uhr abgelaufen: fünf Tonnen Uhrenfälschungen geschreddert
Bern (ots)
11. Aug 2004 (EFD) Die Eidg. Edelmetallkontrolle und der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie haben in Cressier (FR) rund fünf Tonnen gefälschte "Schweizer" Uhren vernichten lassen. Mit der Aktion wollen die Verantwortlichen auf den Schaden aufmerksam machen, welcher der Uhrenindustrie und der Volkswirtschaft durch die Markenpiraterie entsteht.
Schweizer Uhren haben weltweit einen ausgezeichneten Ruf. Dieser ist für die heimische Uhrenindustrie, aber auch für den Wirtschaftsstandort Schweiz generell ein wichtiges Kapital. Fälschungen ruinieren das über Jahrzehnte aufgebaute Renommée. Bei den in Cressier vernichteten Uhren handelt es sich um Imitate, welche die Eidg. Edelmetallkontrolle (EMK) bei Stichprobenkontrollen im Import, Export und Transit im Laufe der letzten Jahre beschlagnahmt hat.
Beträchtlicher Schaden für die Volkswirtschaft
Fälschungen werden heute industriell hergestellt, entsprechend gross ist der Schaden für die Uhrenindustrie. Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie rechnet mit jährlichen Umsatzeinbussen von etwa 800 Mio. Franken. Aber auch der volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich, entziehen die Fälscher dem Staat nämlich nicht nur wichtige Einnahmen, sondern gefährden auch Arbeitsplätze. Die Schweizer Uhrenindustrie bietet heute rund 40'000 Menschen Arbeit. Welches Ausmass die Markenpiraterie bei den Uhren angenommen hat, zeigt folgender Vergleich: In der Schweiz werden im Jahr etwa 26 Millionen Uhren produziert. Diesen stehen schätzungsweise 30 bis 40 Millionen Fälschungen gegenüber.
Rechte schützen
Im Kampf gegen die Markenpiraterie ist die dem Schweizer Zoll angegliederte Edelmetallkontrolle ein wichtiger Partner der Uhrenindustrie. Bei Stichprobenkontrollen werden jedes Jahr mehrere Tausend gefälschte Uhren beschlagnahmt. Die EMK leistet damit einen Beitrag zum Schutz von Marken-, Design- und Ursprungsrechten. Stellt der Zoll Uhrenfälschungen sicher, wird der Inhaber der Rechte informiert. Diesem steht es dann offen, juristische oder andere Schritte gegen den Käufer zu unternehmen.
Viele Käuferinnen und Käufer sind sich nicht bewusst, dass der Zoll verpflichtet ist, Uhrenfälschungen zu beschlagnahmen und vernichten zu lassen. Die Käufer gefälschter Uhren gehen in diesem Fall doppelt leer aus, zahlen sie doch den Kaufpreis und erhalten dennoch keine Uhr. Eine Rückforderung beim Verkäufer ist in der Regel zwecklos. Dies gilt besonders bei Bestellungen im Internet.
Auskunft für Medienschaffende: Daniel Monney, Oberzolldirektion, Tel.: 031/322 66 Laurent Paichot, Verband der Schweizerischen Uhren-industrie FH, Tel.: 032/328 08 28
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