Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision der eidg. Stempelabgaben
Bern (ots)
18. Aug 2004 (EFD) Der Bundesrat legt eine gegenüber dem abgelehnten Steuerpaket inhaltlich unveränderte Revisionsvorlage zu den eidg. Stempelabgaben vor. Damit sollen die dringlichen Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe aus den Jahren 1999 und 2000 ins ordentliche Recht überführt und steuerliche Entlastungen bei der Emissionsabgabe gewährt werden. Der Bundesrat hat heute dem Parlament eine entsprechende Botschaft übermittelt.
Mit der verabschiedeten Vorlage will der Bundesrat jene zu revidierenden Komponenten bei den eidg. Stempelabgaben gesetzlich verankern, die beim abgelehnten Steuerpaket vom 16. Mai 2004 unbestritten waren. Diese umfassen die mit den dringlichen Massnahmen eingeführten Änderungen:
· Gleichbehandlung der in- und ausländischen Mitglieder von schweizerischen Börsen;
· Generelle Befreiung der ausländischen Kunden beim Handel mit ausländischen Obligationen;
· Befreiung der als Gegenpartei auftretenden Börse im Ausland bei der Ausübung von standardisierten Derivaten;
· Befreiung von ausländischen institutionellen Anlegern;
· Entlastung der schweizerischen Anlagefonds;
· Befreiung des Handels mit schweizerischen Titeln für inländische Mitglieder an ausländischen Börsen;
· Registrierung der Pensionskassen, Sozialversicherungen und der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und politische Gemeinden) als Effektenhändler.
Hinzu kommen Massnahmen, die im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zum Steuerpaket eingebaut worden sind:
· Die Liste der von der Umsatzabgabe befreiten Anleger wird neu um die ausländischen Gesellschaften erweitert, deren Aktien an einer anerkannten Börse kotiert sind (so genannte Corporates).
· Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe von gegenwärtig 250'000 auf eine Million Franken.
Die Änderungen tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes zu stärken und eine Verschiebung von Geschäften ins Ausland zu verhindern. Die Erhöhung der Freigrenze bei der Emissionsabgabe begünstigt zudem Neugründungen und Kapitalerhöhungen bei Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs). Bereits bestehende Gesellschaften können neu ihr Kapital bis zu einer Million Franken erhöhen, ohne dass die Emissionsabgabe geschuldet ist.
Die mit den dringlichen Massnahmen verbundenen Mindereinnahmen belaufen sich auf rund 240 Millionen Franken pro Jahr. Die übrigen Massnahmen ergeben Mindererträge von rund 70 Millionen Franken pro Jahr. Für den Bund und für die Kantone hat die vorgeschlagene Gesetzesänderung keine personellen Auswirkungen.
Auskunft für Medienschaffende: Conrad Stockar, Eidg. Steuerverwaltung, 031 322 72 02 (Vormittag) Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, 031 324 91 29
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