Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Befreiung der Berufsunfallverhütungsmassnahmen von der MWST
Bern (ots)
25. Aug 2004 (EFD) Der Bundesrat stimmt der Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Pierre Triponez (FDP/BE) zu. Mit dieser Initiative wird verlangt, Berufsunfallverhütungsmassnahmen neu in die Liste der Steuerausnahmen im Mehrwertsteuergesetz aufzunehmen.
Nationalrat Triponez hatte am 18. März 2002 eine Parlamentarische Initiative eingereicht, mit welcher verlangt wird, die durch die SUVA vollzogenen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten von der MWST auszunehmen. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates verabschiedete am 25. Mai 2004 zuhanden ihres Rates einen entsprechenden Bericht mitsamt Gesetzesentwurf.
In seiner Stellungnahme stimmt der Bundesrat dem Antrag der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates zu.
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung sieht einen Prämienzuschlag zur Finanzierung der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten vor. Soweit die Vollzugsaufgaben durch die kantonalen Arbeitsinspektorate und die Eidg. Arbeitsinspektion wahrgenommen werden, liegt grundsätzlich kein steuerbarer Leistungsaustausch vor. Besorgt die SUVA die Vollzugsaufgaben, wird sie nach geltendem Recht für die Umsätze aus Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen steuerpflichtig. Durch die Aufnahme in die Liste der Steuerausnahmen im Mehrwertsteuergesetz wird die SUVA diesbezüglich den anderen Vollzugsorganen mehrwertsteuerlich gleichgestellt. Allerdings entstehen dadurch für den Bund Mindereinnahmen von jährlich rund 5 Millionen Franken.
Auskunft für Medienschaffende: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 325 77 40
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