Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes verabschiedet
Bern (ots)
08. Sep 2004 (EFD) Die Rechtssicherheit und die Transparenz im Bereich der Gebührenpflicht soll erhöht werden und die Gebührenpflichtigen sollen eine Gewähr der Gleichbehandlung erhalten. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die neue Allgemeine Gebührenverordnung des Bundes verabschiedet. Sie soll zusammen mit der gesetzlichen Grundlage in Artikel 46a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten.
Mit der Allgemeinen Gebührenverordnung werden in der Bundesverwaltung erstmals zentrale Grundsätze der Gebührenerhebung einheitlich auf Verordnungsebene geregelt. Sie gelten für Verfügungen und Dienstleistungen der Bundesverwaltung sowie für das Verfahren zum Gebühreninkasso. Die konkreten Gebührentarife werden hingegen nach wie vor in einem eigenen Erlass des betreffenden Sachbereichs geregelt.
Auskunft für Medienschaffende: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 18
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation Bundesgasse 3 CH-3003 Bern http://www.efd.admin.ch