Eidg. Finanz Departement (EFD)
EFD: Mineralölsteuerverordnung wird angepasst
Bern (ots)
27. Okt 2004 (EFD) Der Bundesrat hat heute beschlossen, die Mineralölsteuerverordnung auf den 1. Januar 2005 anzupassen. So unterliegt unter anderem der Treibstoff für Privatflüge ins Ausland künftig der Mineralölsteuer.
Die steuerliche Begünstigung von Treibstoffen, die für Privatflüge ins Ausland getankt werden, wird aufgehoben.
Eine weitere Änderung betrifft die jährlichen steuerbefreiten Höchstmengen für Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen, die in bewilligten Pilot- und Demonstrationsanlagen hergestellt werden. Diese betragen ab nächstem Jahr neu 5 Mio. statt 2,5 Mio. Liter je Anlage. Die Gesamtmenge für Treibstoffe aus mehreren Anlagen wurde von 5 Mio. auf 20 Mio. Liter erhöht. Dabei handelt es sich um eine Zwischenlösung, damit der Betrieb der bereits bewilligten Anlagen aufrecht erhalten werden kann, bis die geplante Steuerbefreiung für Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen in Kraft tritt.
In der geänderten Mineralölsteuerverordnung wird ausserdem explizit darauf hingewiesen, dass Treibstoff, der steuerfrei im Tank eines Fahrzeuges eingeführt wurde, nicht umgepumpt, sondern mit demselben Fahrzeug verwendet werden muss. Damit will der Bundesrat Wettbewerbsverzerrungen im Transportmarkt verhindern.
Auskunft für Medienschaffende: Peter Iseli, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 67 28
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