Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
Mehrheit erachtet Armeeleitbild XXI und Leitbild
Bern (ots)
Bevölkerungsschutz als tragfähige Reformgrundlagen
Mehrheit erachtet Armeeleitbild XXI und Leitbild Bevölkerungsschutz als tragfähige Reformgrundlagen Das Vernehmlassungsverfahren zur Armeereform XXI und zur Reform des Bevölkerungsschutzes ist abgeschlossen. Der Chef VBS, Bundesrat Samuel Schmid, wird dem Bundesrat noch diesen August das weitere Vorgehen vorschlagen.
Armeeleitbild (ALB) XXI
Das Vernehmlassungsverfahren zur Armeereform XXI (Armeeleitbild und Revision der Militärgesetzgebung) ist am 31. Juli 2001 abgeschlossen worden. Die eingegangenen Stellungnahmen bejahen deutlich den Reformbedarf der Armee. Für die Kantone, die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP), die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), die Liberale Partei der Schweiz (LPS), die economiesuisse, den Schweizerischen Gewerbeverband, die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG), den Schweizerischen Unteroffiziersverband, den Schweizerischen Schützenverband und zahlreiche weitere Organisationen stellt das ALB XXI grundsätzlich eine tragfähige Grundlage für die Armeereform dar.
Weitgehend unbestritten sind in den entsprechenden Stellungnahmen die Reduktion der Bestände (120 000 bis 140 000 Aktive, 80 000 Reserve) und des Dienstpflichtalters, die Rückkehr zum 1 Jahres-Rhythmus der Wiederholungskurse, die Möglichkeit des «Durchdienens» auf freiwilliger Basis, die Schaffung eines Chefs der Armee, die Beibehaltung der ausserdienstlichen Schiesspflicht und die Abschaffung der kantonalen Truppen.
Die erwähnten Organisationen verlangen allerdings unterschiedlich weitreichende Überarbeitungen, Präzisierungen und Akzentverschiebungen. Nach einer ersten Sichtung der Stellungnahmen geht es dabei unter anderem um die Themen Bedrohungsanalyse, Neutralität, Milizsystem, Ausbildungskonzept (v.a. Dauer der Rekrutenschule) und Ressourcen.
Grundsätzlich ablehnende Stellungnahmen zum ALB XXI sind von der Sozialdemokratischen Partei (SP), der Schweizerischen Volkspartei (SVP), den Schweizer Demokraten (SD), der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) eingegangen. Für die SP beruht die Planung Armee XXI auf einer verfehlten Bedrohungsanalyse; sie schlägt ein alternatives Armeemodell mit 15 000 Zeitsoldaten und 45 000 Reservisten vor. Für die SVP entspricht die Armee XXI der Forderung nach einer leistungsfähigen Milizarmee zur Verteidigung von Unabhängigkeit und Neutralität nicht oder nur ungenügend.
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Samuel Schmid, sieht die allgemeine Stossrichtung der Armeereform XXI durch die eingegangenen Stellungnahmen im Grundsatz bestätigt. Gleichzeitig anerkennt er aufgrund der diversen Forderungen nach Klärungen und Akzentverschiebungen grundsätzlich einen Bedarf nach Überprüfung des Vernehmlassungsentwurfs zum Armeeleitbild XXI. Erst die sorgfältige Detail-Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen wird aber zeigen, von welcher Tragweite ein Überarbeitungsbedarf am Armeeleitbild ist, und welchen Einfluss eine Überarbeitung auf den Projektzeitplan Armee XXI hat.
Leitbild Bevölkerungsschutz
Gesamthaft gesehen wird der inhaltlichen Stossrichtung des Reformprojekts, wie sie im neuen Bundesgesetz und im Leitbild zum Bevölkerungsschutz zum Ausdruck kommt, weitestgehend zugestimmt. Damit werden die politischen Grundsatzentscheide, wie sie bereits mit den Eckwerten (Leitlinien) im Frühling 2000 mit den Kantonen vereinbart wurden, bestätigt. Zu erwähnen sind folgende Kernpunkte: primäre Ausrichtung des Bevölkerungsschutzes auf Katastrophen und Notlagen; grundsätzliche Zuständigkeit der Kantone für den Bevölkerungsschutz, damit verbunden angepasste Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen sowie Wechsel von der Beitrags- zur Zuständigkeitsfinanzierung beim Zivilschutz; Konzeption des Bevölkerungsschutzes als ziviles Verbundsystem der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz unter einem gemeinsamen zivilen Koordinations- und Führungsorgan; markante Reduktion der Personalbestände der Milizorganisationen (Feuerwehr von ca. 160 000 auf ca. 110 000, Zivilschutz von ca. 275 000 auf ca. 105 000); Beibehaltung der Schutzraumbaupflicht in stark reduzierter Form und Werterhaltung der inskünftig noch nötigen Schutzanlagen; subsidiäre Unterstützung durch die Armee. Alle Kantone erklären sich mit dem neuen Finanzierungsmodus im Zivilschutz einverstanden. Damit tragen zukünftig die Kantone und der Bund die Kosten gemäss ihren Zuständigkeiten. Die bisherige Beitragsfinanzierung entfällt. Eine Mehrheit der Kantone fordert allerdings im Rahmen der Vernehmlassung einen sogenannten «Sockelbeitrag» des Bundes, z.B. für die Grundausbildung der Zivilschutzangehörigen. Zu präzisieren sind im weiteren noch Details wie etwa Fragen zum Wehrpflichtersatz und der Erwerbsausfallentschädigung. Mehrere Kantone wünschen auf einen späteren Zeitpunkt hin eine Neukonzeption der Dienstpflichten. Zur Diskussion wird etwa eine allgemeine Dienstpflicht gestellt, welche allerdings eine Verfassungsänderung bedingen würde. Die Sozialdemokratische Partei und der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordern die Abschaffung der Schutzdienstpflicht, ebenso der Schutzraumbaupflicht.
Der Chef VBS wird dem Bundesrat für beide Projekte noch diesen August seine Beurteilung unterbreiten und ihm das weitere Vorgehen vorschlagen.
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