Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
Militärflugplatz Emmen: Weitere Lärmreduktion prüfen, Schallschutzmassnahmen umsetzen
Bern (ots)
Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat ein Gesuch, mit dem das Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe (BABLW) im Sinne einer Ausnahme Erleichterungen bezüglich der Einhaltung der Lärmgrenzwerte für den Militärflugplatz Emmen beantragt hat, abgewiesen. Das BABLW wird weitere lärmreduzierende Massnahmen prüfen und falls nötig ein neues Gesuch einreichen. Die im Umfeld des Flugplatzes vorgesehenen Schallschutzmassnahmen werden trotzdem umgesetzt.
Gesuch des BABLW abgewiesen
Das BABLW hat 1997 einen Lärmbelastungskataster für den Militärflugplatz Emmen erstellen lassen. Dieser basiert auf einer Prognose der Flugbewegungen im Jahr 2000. Der Lärmbelastungskataster hat aufgezeigt, dass die in der Lärmschutzverordnung (LSV) festgelegten Belastungsgrenzwerte nicht eingehalten werden. Das BABLW hat deshalb im Oktober 2000 ein Gesuch um die Gewährung von Erleichterungen beim zuständigen VBS eingereicht. Das Gesuch enthält unter anderem ein Schallschutzkonzept, das den Einbau von Schallschutzfenstern bei rund 20 Häusern in der Gemeinde Emmen vorsieht.
Die Möglichkeit zur Gewährung von Erleichterungen ist im Umweltschutzgesetz (USG) vorgesehen. Bei den Erleichterungen handelt es sich um eine Ausnahmebewilligung für die Ueberschreitung der in der LSV festgelegten Belastungsgrenzwerte. Erleichterungen können dann gewährt werden, wenn die zur Einhaltung der Grenzwerte notwendigen Massnahmen zu unverhältnismässigen Betriebseinschränkungen führen würden oder wenn ein öffentliches Interesse entgegensteht.
Das VBS hat das Gesuch des BABLW vom 15. Mai bis 15. Juni 2001 in den betroffenen Gemeinden Emmen und Eschenbach öffentlich aufgelegt. Gegen das Gesuch sind insgesamt sechs Einsprachen sowie verschiedene weitere Stellungnahmen eingereicht worden.
Dem Gesuch des BABLW liegt der Lärmbelastungskataster von 1997 zugrunde. Dieser ist auf einer Prognose für das Jahr 2000 berechnet worden. Es hat sich mittlerweile gezeigt, dass die prognostizierten Flugbewegungen erheblich über den tatsächlichen Werten des Jahres 2000 liegen und damit überholt sind. Das VBS weist deshalb das Gesuch des BABLW ab. Das BABLW wird bis Ende Juni 2002 weitere lärmreduzierende Massnahmen prüfen. Gestützt auf diese Ueberprüfung wird ein neuer Lärmbelastungskataster erstellt. Falls die Lärmgrenzwerte weiterhin nicht eingehalten werden können, wird das BABLW ein neues Gesuch um Erleichterungen einreichen.
Schallschutzmassnahmen werden umgesetzt
Trotz der Abweisung des Gesuchs werden aber die vom BABLW vorgeschlagenen Schallschutzmassnahmen umgesetzt. Vorgesehen sind Massnahmen an rund 20 Gebäuden in der Gemeinde Emmen. Die Zuständigkeit für die Definition und Anordnung der Massnahmen im einzelnen liegt beim Amt für Umweltschutz des Kantons Luzern. Die Kosten für die Massnahmen sind auf ca. 1,5 Mio. Franken geschätzt worden und gehen zulasten des BABLW.
Entscheid anfechtbar
Der Entscheid des VBS wird den Einsprechern und den übrigen Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt sowie im Kantonsblatt vom 15. September und im Bundesblatt vom 18. September angezeigt. Zudem ist er bei den Gemeindeverwaltungen von Emmen und Eschenbach einsehbar. Innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung im Bundesblatt kann beim Schweizerischen Bundesgericht Beschwerde erhoben werden.
Kontakt:
Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport,
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