Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
Botschaft zur Aenderung des Zivildienstgesetzes verabschiedet
Thun (ots)
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Aenderung des Zivildienstgesetzes verabschiedet. Hauptpunkte des Revisionsentwurfs sind die Reduktion der Dauer des Zivildienstes sowie eine klarere Regelung der Voraussetzungen und des Verfahrens der Zulassung zum Zivildienst. Zudem wird im Gesetz definiert, welchen Zielen die Zivildiensteinsätze künftig dienen sollen, und die Anerkennungskommission soll aufgehoben werden.
Das Zivildienstgesetz (ZDG) ist nun seit fünf Jahren in Kraft (seit dem 1. Oktober 1996). Die Auswertung des bisherigen Vollzugs hat gezeigt, dass die Rechtsgrundlagen und der Vollzug in verschiedenen Punkten korrigiert und optimiert werden sollten. Zudem muss das ZDG in einigen Teilen an die laufende Revision des Militärgesetzes angepasst werden. An der bestehenden Konzeption des ZDG und an den bisherigen Eckwerten des Zivildienstes soll jedoch festgehalten werden (dies sind die fünf Eckwerte des Zivildienstes: Zugang zum Zivildienst nur für Personen, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können; Prüfung der Gewissensgründe in der Regel im Rahmen einer persönlichen Anhörung; Erbringung einer Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse ausserhalb der Armee; eine Dauer, die über derjenigen der nicht geleisteten Militärdienste liegt; grundsätzlich weder eine Besser- noch eine Schlechterstellung im Vergleich mit militärdienstleistenden Personen).
Kontakt:
Samuel Werenfels, Leiter der Vollzugsstelle für den Zivildienst,
Thun, Tel. +41 33 228 19 90.