Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)
Umgang mit Anthrax und anderen Bedrohungen mit biolog. Agentien
Informationen für die Bevölkerung
Verhaltensmassnahmen:
Bleiben Sie RUHIG und handeln Sie ÜBERLEGT:
- Unnötiger KONTAKT mit der verdächtigen Substanz respektive dem Objekt VERMEIDEN - Weitere AUSBREITUNG z.B. durch Abdecken VERHINDERN - Betroffene Örtlichkeiten VERLASSEN UND ABSCHLIESSEN resp. ABSPERREN - Hände mit Wasser und Seife WASCHEN - VORGESETZTE respektive POLIZEI ALARMIEREN - NIEMAND VERLÄSST selbstständig den Ort des Geschehens
Hintergrund:
Institutionen in Europa und Übersee haben in der Vergangenheit Drohbriefe erhalten. Meistens leere Couverts, einige enthielten puderartige Substanzen. Es ist davon auszugehen, dass auch in der Schweiz solche Vorfälle eintreten können.
Der Sinn dieses Schreibens ist die Empfehlung einiger Verhaltensmassnahmen für den Umgang mit solchen Vorfällen.
Keine Panik: - Der Erreger von Anthrax, das Bakterium Bacillus anthracis, respektive seine Sporen, können Infektionen der Haut, des Verdauungstraktes oder der Lunge hervorrufen. - Dazu muss der Organismus in angegriffene Haut oder Wunden gerieben, geschluckt oder als feiner Staub eingeatmet (inhaliert) werden. Eine Erkrankung kann, auch nach in Kontakt kommen mit dem Erreger, durch frühzeitige Behandlung mit entsprechenden Antibiotika therapiert, also behandelt werden. Anthrax wird nicht von Mensch zu Mensch übertragen.
Umgang mit verdächtigen Briefen oder Paketen mit Drohungen (z.B. «Anthrax»): - Den Inhalt eines verdächtigen Behältnisses nicht schütteln oder ausleeren; - Das verdächtige Behältnis in einen Plastiksack oder ein anderes verschliessbares Gefäss geben, um den Austritt des möglichen Inhalts zu verhindern; - Wenn kein entsprechendes Gefäss verfügbar, das verdächtige Behältnis abdecken, beispielsweise mit Stofftüchern, Papierkorb, Reinigungstücher etc.; - Den Raum verlassen, Fenster und Türen geschlossen halten und Dritte vom Betreten abhalten; - Hände mit Wasser und Seife waschen um Kontakt des Pulvers mit der Haut zu vermeiden; - Was als nächstes tun: - Wenn zu Hause: sich an den nächsten Polizeiposten wenden; - Wenn am Arbeitsplatz: sich an den nächsten Polizeiposten wenden und Vorgesetzte, gegebenenfalls Sicherheitsverantwortlichen informieren; - Eine Liste aller bei der Entdeckung des verdächtigen Behältnisses anwesenden Personen erstellen und diese der Polizei zur Verfügung stellen.
Umgang mit ausgeleertem Pulver unbekannter Herkunft, bei Verdacht:
- Nicht versuchen, Pulver / Staub aufzuputzen; - Pulver abdecken, beispielsweise mit Stofftüchern, Papierkorb, Reinigungstücher etc.; - Die Abdeckung nicht entfernen; - Den Raum verlassen, Fenster und Türen geschlossen halten und Dritte vom Betreten abhalten; - Hände mit Wasser und Seife waschen um Kontakt des Pulvers mit dem Gesicht zu vermeiden; - Was als nächstes tun: - Wenn zu Hause: sich an den nächsten Polizeiposten wenden; - Wenn am Arbeitsplatz: sich an den nächsten Polizeiposten wenden und Vorgesetzte, gegebenenfalls Sicherheitsverantwortlichen informieren; - Mit Stäuben verschmutzte Kleidungsstücke vorsichtig ausziehen und in Plastiksäcke oder andere verschliessbare Gefässe geben; das oder die Gefässe an die Polizei übergeben; - Eine Liste aller anwesenden Personen erstellen, insbesondere derjenige, die direkt mit den Stäuben in Kontakt gekommen sind; diese Liste der Polizei zur Verfügung stellen.
Die Frage, ob der Raum durch Aerosole kontaminiert wurde: (Beispielsweise: ein kleiner Verteilmechnismus wurde ausgelöst, Warnungen, dass Klimaanlagen kontaminiert wurden, Warnungen dass an öffentlich zugänglichen Räumen Agentien freigesetzt wurden) Ausschalten lokaler Ventilatoren und Klimaanlagen; - Das fragliche Gebiet sofort verlassen; - Den Raum verlassen, Fenster und Türen geschlossen halten und Dritte vom Betreten abhalten; - Was als nächstes tun: - Wenn zu Hause: sich unverzüglich über Telefonnummer 117 bei der Polizei melden; - Wenn am Arbeitsplatz: sich unverzüglich über Telefonnummer 117 gegebenenfalls Sicherheitsverantwortlichen informieren; - Klimaanlagen des Gebäudes ausschalten, wenn möglich; - Eine Liste aller anwesenden Personen erstellen und diese Liste der Polizei zur Verfügung stellen.
Kontakt:
EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND
SPORT
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