Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS
Infrastrukturfonds TCS fordert stärkere Berücksichtigung der Anliegen des Strassenverkehrs
Bern (ots)
TCS, Vernier/Bern, 13. Januar 2006. Der Touring Club Schweiz (TCS) fordert die finanzielle Etappierung des Infrastrukturfonds auf vorerst acht Jahre (2008-2015). Die Finanzierung von S-Bahnen mit zweckgebundenen Strassenverkehrsgeldern ist verfassungswidrig.
Der anfangs Dezember 2005 vorgestellte Infrastrukturfonds zur dringend notwendigen Anpassung der Verkehrsinfrastruktur zwecks Behebung bestehender Engpässe muss überarbeitet werden. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Mittelaufteilung und -verwendung kann so vom TCS nicht akzeptiert werden.
Der TCS schlägt einerseits eine zeitliche Limitierung und andererseits eine Anpassung der Finanzierungsmodalitäten vor. So ist die Laufzeit des Infrastrukturfonds zu etappieren. Die erste Etappe soll von 2008 bis 2015 dauern (zwei Legislaturen).
Dabei sind 8,5 Milliarden Franken für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vorzusehen. Dazu kommen die anteilsmässigen Beträge für den Agglomerationsverkehr und die Sicherstellung der Netzfunktionalität. Jährlich sind 300 Millionen Franken in den Agglomerationsverkehr zu investieren. Zu den Agglomerationsprogrammen gehören nebst den Strassen auch die öffentlichen Verkehrsmittel. Diese umfassen Trambahnen (Schienen, Fahrleitungen, Stromversorgung), die Trolleybus-Systeme (eigene Fahrspuren, Fahrleitungen, Stromversorgung), sowie die Autobusse mit eigenen Fahrspuren. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Mittel von 5,5 Milliarden Franken zur Sicherstellung der Netzfunktionalität sind auf jeden Fall ungenügend. Der vom TCS favorisierte Finanzplan stützt sich auf die aktuellen Einnahmen aus den zweckgebundenen Strassenverkehrsmitteln der kommenden Jahre und erfordert keine Erhöhung der Benzinsteuer.
Der Schwerpunkt im Agglomerationsverkehr muss bei der Programmfinanzierung liegen. Der Infrastrukturfonds bietet nur dann einen Vorteil, wenn die Mittelentnahme für die Realisierung der geplanten Projekte nicht dem jährlichen parlamentarischen Budgetprozess unterliegt. Nach Auffassung des TCS ist die Finanzierung der S-Bahnen durch den Infrastrukturfonds verfassungswidrig. S-Bahnen sind wichtige Verkehrsinfrastrukturen, aber sie können die Nationalstrassen nicht entlasten.
Kontakt:
Edgar Schorderet, Zentralpräsident des TCS, Natel: 079 210 80 38