Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS
Sicherheit auf Fussgängerstreifen: TCS fordert weniger, aber bessere Fussgängerstreifen. TCS-Tests werden weitergeführt.
Bern (ots)
Der im Dezember veröffentlichte Fussgängerstreifentest des TCS hat eine landesweite Diskussion über die Sicherheit der Fussgänger ausgelöst. Tatsache ist, dass es zu viele Fussgängerstreifen gibt. Korrektes Verhalten der Verkehrsteilnehmer und die Sanierung von Fussgängerstreifen helfen, die Unfälle auf Fussgängerstreifen markant zu senken.
Die seit Jahren und auch in Zukunft durchgeführten periodischen Fussgängerstreifentests sind ein wichtiger Pfeiler der Verkehrssicherheitsarbeit des TCS. Diese zeigen auf, dass ein grosser Nachholbedarf betreffend Optimierung der Fussgängerstreifen besteht. Zu überprüfen sind insbesondere Zugänglichkeit, Beleuchtung, Zustand, Standort und Sichtbarkeit der Streifen.
Verschiedene Kantone, Städte und Gemeinden haben nach der Publikation des neusten Fussgängerstreifentests vom Dezember 2011 den TCS kontaktiert und bereits erste Massnahmen in die Wege geleitet. So werden im Kanton Wallis die Fussgängerstreifen besser beleuchtet. In Bern will man Svarovski-Kristalle in die Leuchtfarbe mischen und im Kanton St. Gallen die Fussgängerstreifen generell überprüfen.
Unbefriedigend ist für den TCS die Tatsache, dass in vielen Ortschaften Fussgängerstreifen im Abstand von 50 bis 70 m angebracht sind. Dieser zwar gut gemeinte Schutz von Fussgängern ist nicht sehr effizient. Er kann dazu führen, dass Automobilisten, die immer wieder anhalten müssen, ungeduldig werden. Dies ist der Verkehrssicherheit nicht förderlich. Der TCS setzt sich daher für pragmatische Lösungen und eine Reduktion der Fussgängerstreifen ein.
Gestaltung von Fussgängerstreifen Was die Verbesserung der Fussgängerstreifen-Gestaltung betrifft, ruft der TCS die Gemeinden auf, Optimierungen zu prüfen und umzusetzen. Der TCS begrüsst den Entscheid der ständerätlichen Verkehrskommission, dass der Bund künftig in Zusammenarbeit mit den Kantonen bauliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Fussgängerstreifen erlassen kann.
Korrektes Verhalten der Verkehrsteilnehmer lebensnotwendig Der TCS ruft in Erinnerung, dass das korrekte Verhalten am Fussgängerstreifen Unfälle vermeiden hilft. Das Strassenverkehrsgesetz (Art. 49, Absatz 2) und die Verkehrsregelverordnung (VRV Art.47) halten fest, dass Fussgänger Vortritt auf dem Fussgängerstreifen haben, diesen aber nicht überraschend betreten dürfen. Sie dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.
Motorfahrzeuglenkende haben folgende Vorschriften zu beachten (SVG Art 33, Abs 2, VRV Art 6): Vor Fussgängerstreifen ist besonders vorsichtig zu fahren und nötigenfalls anzuhalten, um den Fussgänger den Vortritt zu lassen.
Die Regeln sind bekannt, doch werden sie in der Praxis nicht immer eingehalten. Deshalb legt der TCS grossen Wert auf periodische Sensibilisierungskampagnen und ruft Automobilisten und Fussgänger zu erhöhter Vorsicht im Bereich von Fussgängerstreifen auf, vor allem im Herbst und Winter, wenn die Tage kurz sind und die Sicht am Morgen und Abend schlecht ist.
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