Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS
Erdbeben Lombok - Der TCS evakuiert Mitglieder aus der Gefahrenzone
Bern (ots)
Nach dem schweren Erdbeben vor Indonesien bleibt die Situation in der Region angespannt. Am härtesten getroffen wurde die kleine Insel "Gili" vor Lombok, wo über 80 der bisher 142 genannten Todesopfer zu beklagen sind. Die meisten Opfer wurden von herunterstürzenden Trümmerteilen getroffen. Nachbeben wurden bisher nicht registriert, sind jedoch nicht ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist der TCS daran 12 seiner Mitglieder von Gili nach Bali per Helikopter zu evakuieren. Für weitere TCS Mitglieder wird zur Zeit eine Rückreise in die Schweiz oder eine Weiterreise organisiert.
Der TCS steht momentan mit 35 seiner Mitglieder, welche sich in der Gefahrenregion aufhalten, in Kontakt. Alle sind wohlauf. Für die Mitglieder wird eine möglichst baldige Rückreise in die Schweiz oder eine Weiterreise organisiert. Die Flughäfen Lombok und Denpansar sind offen und es herrscht Normalbetrieb.
Wie verhalte ich mich richtig? - Informieren Sie sich laufend über die neusten Entwicklungen und die Anweisungen der Behörden im Radio, TV, Internet und auf Social Media Plattformen. - Befolgen Sie dringend die Anweisungen der lokalen Behörden. - Bei Annullierung des Fluges mit der Airline oder dem Reiseanbieter Kontakt aufnehmen (Hotline, E-Mail, Telefon) und sich über den weiteren Verlauf informieren. - Keine Flugumbuchungen auf eigene Faust vornehmen. - Wer eine Reiseversicherung abgeschlossen hat, sollte sich umgehend mit dieser in Verbindung setzen. Es gilt abzuklären, welche Leistungen gedeckt sind. - In Not geratene TCS Mitglieder können sich rund um die Uhr an die ETI Einsatzzentrale wenden: 058/ 827 22 20. - TCS Mitglieder in der Region: Schalten Sie die TCS Travel Safety App auf Notfall
Notrufnummern und Adressen
Polizei 110 Ambulanz 118 Feuerwehr 113 Touristenpolizei 224111 (englisch)
Honorarkonsulat für Österreich und die Schweiz Istana Kuta Galleria, Blok 2 No.12, Jalan Patih Gelantik, Kuta, Tel. 751735, Fax 754457
Rechtliche Situation
- Ein Erdbeben gilt als Naturkatastrophe bzw. wird als höhere Gewalt eingestuft. Wird ein Flughafen oder gar der gesamte Luftraum geschlossen, sind Airlines von ihrer Schadenersatzpflicht entlastet. Sie sind jedoch verpflichtet ihre Passagiere zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu transportieren. - Die meisten Airlines bieten in solchen Fällen in der Regel kostenlose Umbuchungen/Stornierungen oder auch den Bus- oder Fährentransporte zu einem alternativen Flughafen an und helfen ihren Kunden bei der Buchung von Hotels und der Suche nach alternativen Unterkünften.
Kontakt:
Daniel Graf, Mediensprecher TCS, 058 827 34 41, daniel.graf@tcs.ch
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