Zusammenarbeit des BFS und des Kantonsspitals Genf im Bereich der Gesundheitsstatistik
Neuenburg (ots)
Das Kantonsspital Genf ("Hôpitaux universitaires de Genève", HUG) und das Bundesamt für Statistik (BFS) haben ein Abkommen unterzeichnet und damit den Grundstein für eine Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitsstatistik gelegt. Das Abkommen betrifft das Spitalinformationssystem, genauer gesagt die Statistik der Fallkosten. Mit Hilfe einer in Genf entwickelten Software werden die beiden Partner ihr jeweiliges Know-how zu einem System beisteuern, das es den Schweizer Spitälern erlauben wird, die Hospitalisierungskosten nach einer einheitlichen Methode zu berechnen und zu vergleichen.
Angesichts der gegenwärtigen Situation im Gesundheitswesen sind alle beteiligten Partner auf zuverlässige Informationen angewiesen. Sie müssen insbesondere im stationären Bereich auf umfassende, genaue und transparente Kennziffern zugreifen können. Die Gesundheitsstatistik ermöglicht die Bildung solcher Kennziffern.
Die Statistik der Fallkosten, welche die Kosten jeder Hospitalisation ermittelt, ist ein neuer Baustein im statistischen Gefüge, welches das BFS seit mehreren Jahren aufbaut. Das Projekt befindet sich gegenwärtig in der Testphase; sechs Spitäler, darunter auch das HUG, beteiligen sich freiwillig daran. Auf die Testphase wird die Produktionsphase folgen. Sie steht allen Schweizer Spitälern offen, wobei die Teilnahme nach wie vor freiwillig ist.
Das Projekt hätte ohne die Erfahrung und Unterstützung des HUG noch lange nicht realisiert werden können. In diesem Sinne hat das BFS im HUG einen wichtigen Partner gefunden. Das Genfer Spital hat mit der Entwicklung eines leistungsstarken Systems zur Berechnung der Kosten für jede hospitalisierte Person wichtige Pionierarbeit auf gesundheitsstatistischem Gebiet geleistet. Das System ist Teil einer Informatiklösung, die das BFS später in ähnlicher Form jenen Spitälern zur Verfügung stellen möchte, die an der Fallkostenstatistik teilnehmen werden.
Damit schliesslich alle Spitäler in der Schweiz von der Arbeit des HUG profitieren können, haben Bernard Gruson, Direktor des HUG, und Carlo Malaguerra, Direktor des BFS, ein Abkommen unterzeichnet und damit den Grundstein für eine enge Zusammenarbeit gelegt. Ziel ist in erster Linie die Anpassung der Applikation des HUG an die Bedürfnisse des BFS, damit die Fallkosten in allen Spitälern einheitlich berechnet werden können. Die Zusammenarbeit dürfte sich über die Entwicklungsphase hinaus bis in die Einführungsphase der Fallkostenstatistik hinein fortsetzen.
Das HUG stellt sein Know-how im Interesse des ganzen Landes dem BFS zur Verfügung. Die Zusammenarbeit der beiden Institutionen ermöglicht eine raschere Implementierung der nationalen Statistik, die so wahrscheinlich ab 2003 in Produktion gehen wird.
Im Rahmen der Statistik der stationären Betriebe des Gesundheitswesens führt das Bundesamt für Statistik (BFS) seit 1998 die drei folgenden Erhebungen durch:
- Erhebung der betrieblichen Daten der Krankenhäuser (Krankenhausstatistik)
- Erhebung der Diagnosen und Operationen der hospitalisierten Patientinnen und Patienten (Medizinische Statistik der Krankenhäuser)
- Erhebung der betrieblichen Daten der sozialmedizinischen Institutionen (Statistik der sozialmedizinischen Institutionen)
Mit der Einführung der
- Statistik diagnosebezogener Fallkosten
voraussichtlich im Jahr 2004 (Daten 2003) wird das BFS die Serie der neuen Statistiken der stationären Betriebe abschliessen und den Partnern des Gesundheitswesens eine solide Datenbasis im stationären Bereich zur Verfügung stellen können.
Das Ziel der fakultativen Statistik diagnosebezogener Fallkosten ist, die gesamten Fallkosten im stationären und teilstationären Bereich nach einer einheitlichen Methode zu berechnen. Dieses Instrument soll den Spitälern ermöglichen, ihre Fallkosten zu vergleichen (Benchmarking). Die Daten, die durch die Fallkostenstatistik zur Verfügung stehen, können bei der Spitalplanung und der Ressourcenallokation verwendet werden. Ein weiteres Ziel dieser Statistik ist eine grössere Transparenz in bezug auf die erbrachten Leistungen und die verursachten Kosten und damit die Schaffung einer objektiven Basis für die Tarifverhandlungen.
Zur Berechnung der Fallkosten müssen die im Spital erbrachten Leistungen erhoben werden. Eine Leistung ist definiert als eine für einen bestimmten Fall ausgeführte Handlung oder Gesamtheit von Handlungen.
Mit der Kostenstellenrechnung können Leistungsdaten mit Finanzdaten verknüpft und die Kosten auf die Fälle umgelegt werden. Diese Statistik erfasst nicht die Preise, sondern die Kosten der Leistungen. Deshalb muss zur Berechnung der Fallkosten der Betriebsaufwand bekannt sein.
Pro Fall lassen sich die Gesamtkosten bestimmen. Diese werden in fünf Aufwandkategorien aufgeteilt: Aerzte, Pflege, anderes Personal, Anlagen und übriger Aufwand.
Das Szenario zur Realisierung dieser Statistik sieht vor, dass das an der Statistik mitwirkende Spital die benötigten Daten zusammenstellt, validiert und diese in einer ersten Phase direkt dem Bundesamt für Statistik (BFS) in anonymisierter Form zustellt. Später wird das Spital die Fallkosten mit Hilfe einer durch das BFS zur Verfügung gestellten und jetzt in der Testperiode zusammen mit den Genfer Universitätsspitälern erprobten Informatikapplikation direkt berechnen und dem BFS nur die so berechneten Fallkosten zustellen.
Contact:
André Meister (deutsch), BFS, Sektion Gesundheit, Tel. +41 32 713 66
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Dr. Jean-Paul Jeanneret (französisch), BFS, Sektion Gesundheit,
Tel. +41 32 713 65 87
Publikationsbestellungen unter:
Tel. +41 32 713 60 60, Fax +41 32 713 60 61,
E-Mail: Ruedi.Jost@bfs.admin.ch
BFS aktuell:
StatSanté 1/2001, Neuchâtel 2001, Bestellnummer: 344-0001,
Preis: gratis
Das Bulletin wird auf der Internet-Site des BFS zur Verfügung
gestellt. Adresse:
http://www.statistik.admin.ch/stat_ch/ber14/dber14.htm
(Statsanté)
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS
http://www.statistik.admin.ch