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Bundesamt für Statistik

Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse für 2001

Neuenburg (ots)

Sozialpartner vereinbaren 2,9 Prozent nominale Lohnerhöhung
Die Verhandlungen zwischen den  Sozialpartnern
der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge brachten durchschnittlich eine
nominale Effektivlohnerhöhung um 2,9 Prozent für das Jahr 2001. Davon
wurden 2,1 Prozent generell und 0,8 Prozent individuell zugesichert.
Damit ist die individuelle leistungsbezogene Lohnentrichtung weiter
rückläufig. Die Mindestlöhne stiegen ebenfalls nominal um
durchschnittlich 2,9 Prozent. Von diesen Lohnerhöhungen betroffen
sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die diesen
Gesamtarbeitsverträgen unterstellt sind. Dies geht aus den neusten
Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Nominale Effektivlohnerhöhung um 2,9 Prozent - markanteste
Lohnerhöhung seit 1993
Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern der wichtigsten
Gesamtarbeitsverträge brachten für 2001 durchschnittlich eine
nominale Lohnerhöhung um 2,9 Prozent. Davon betroffen sind 34
Gesamtarbeitsverträge mit rund 431'800 Arbeitnehmenden. Die jeweils
vorwiegend in den Herbstmonaten des Vorjahres geführten
Lohnverhandlungen orientierten sich unter anderem an der
Konjunkturlage und der Entwicklung der Teuerung, die im Jahr 2000
durchschnittlich um 1,6 Prozent gestiegen ist.
Die nominalen Effektivlohnerhöhungen waren seit 1993 wegen der
ungünstigen Wirtschaftslage stark rückläufig. Die tiefsten nominalen
Wachstumsraten wurden 1997 und 1999 (je +0,3%) erreicht. Erst für das
Jahr 2000 fiel die Effektivlohnerhöhung mit 1,4 Prozent wieder etwas
besser aus. Die 2,9 Prozent für 2001 bedeuten die markanteste
Lohnerhöhung im Rahmen der Gesamtarbeitsverträge seit 1993. Dies ist
unter anderem auf die sich seit 1997 deutlich verbesserte
Konjunkturlage zurückzuführen.
Im primären Sektor betrug die mittlere nominale
Effektivlohnerhöhung 2,0 Prozent, die generell entrichtet werden. Im
sekundären Sektor vereinbarten die Verhandlungsparteien eine
Effektivlohnerhöhung um 3,3 Prozent. Davon werden rund 2,4 Prozent
generell und 0,9 Prozent individuell entrichtet. Im tertiären Sektor
brachten die Verhandlungen eine Erhöhung der Effektivlöhne um 2,4
Prozent. Für individuelle Lohnerhöhungen waren 1,1 Prozent und für
generelle 1,3 Prozent vorgesehen.
Ueberdurchschnittliche Effektivlohnerhöhungen erzielten die
Branchen Be- und Verarbeitung von Holz (+3,7 %),
Nachrichtenübermittlung (+3,8 %) und das Baugewerbe (+3,6 %)
ausgehandelt. Die tiefsten Verhandlungsergebnisse sind in den
Branchen Gesundheits- und Sozialwesen (+1,4%), Herstellung von
Präzisionsgeräten, optischen Geräten und Uhren (+1,3 %) und
Gastgewerbe (0%) zu finden.
Leistungslohn seit 1999 rückläufig
Bei der Entwicklung der Effektivlohnerhöhungen zwischen 1994 und
1998 konnte eine Tendenz zu Gunsten individueller Lohnentrichtungen
festgestellt werden. Das heisst, dass die Löhne vermehrt
leistungsbezogen erhöht wurden. Während 1994 noch rund 87 Prozent der
gesamtarbeitsvertraglichen Lohnanpassung auf eine generelle
Effektivlohnerhöhung entfielen, verringerte sich dieser Anteil bis
1998 kontinuierlich auf den Anteil von 20 Prozent. Ab 1999 konnte
wieder eine Umkehr dieser Tendenz festgestellt werden. So stieg der
generelle Anteil der Lohnerhöhung wieder auf 67 Prozent der
gesamtarbeitsvertraglichen Lohnsumme. In den Jahren 2000 und 2001 ist
dieser Anteil weiter von 71 auf 73 Prozent gesteigert worden.
Nominale Mindestlohnerhöhung um 2,9 Prozent - deutlichste Erhöhung
seit 1993
Die in den Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Mindestlöhne wurden
für das Jahr 2001 aufgrund der Verhandlungen im Mittel nominal um
rund 2,9 Prozent erhöht. Damit ist dies die deutlichste
Mindestlohnerhöhung seit acht Jahren. Von dieser Lohnerhöhung sind 31
Gesamtarbeitsverträge mit rund 514'500 Arbeitnehmenden betroffen. Wie
für die Effektivlöhne ist auch für die Anpassung der Mindestlöhne die
Entwicklung der Teuerung eine wichtige Referenzgrösse in den
Verhandlungen.
Im primären Sektor wurde zwischen den Sozialpartnern vereinbart,
die Mindestlöhne um 2,9 Prozent anzuheben. Im sekundären Sektor
brachten die Verhandlungen eine mittlere nominale Mindestlohnerhöhung
um 3,4 Prozent und im tertiären Sektor schliesslich, konnten Abkommen
für eine Mindestlohnerhöhung um 2,5 Prozent getroffen werden.
Auf Branchenebene fielen die mittleren nominalen
Mindestlohnanpassungen unterschiedlich aus. Die markantesten
Mindestlohnerhöhungen wurden in den Branchen  Erbringung von
Dienstleistungen für Unternehmen (+4,3 %), Be- und Verarbeitung von
Holz (+3,7%) und Herstellung von Metallerzeugnissen (+3,5%)
ausgehandelt. Unter der mittleren Mindestlohnerhöhung von 2,9 Prozent
lagen unter anderem die Branchen Detailhandel (+1,8 %), Gesundheits-
und Sozialwesen, Nachrichtenübermittlung, Verlags-/Druckgewerbe (je
+1,3 %) und Persönliche Dienstleistungen (0%).
Glossar
Effektivlöhne:
Tatsächlich ausbezahlte Brutto-Monatslöhne der einzelnen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Effektivlohnerhöhung individuell:
Die um einen bestimmten Prozentsatz erhöhte Lohnsumme wird
mehrheitlich leistungsbezogen verteilt, wobei nur einzelne
Arbeitnehmende oder Gruppen von Arbeitnehmenden eine Lohnerhöhung
erhalten.
Effektivlohnerhöhung generell:
Die um einen bestimmten Prozentsatz erhöhte Lohnsumme wird auf
alle Arbeitnehmende gleichmässig verteilt.
Mindestlöhne:
Kollektiv ausgehandelte und in den GAV oder in Zusatzvereinbarungen
festgeschriebenen Mindestlöhne. Die Mindestlöhne werden mehrheitlich
in Brutto-Monatslöhnen oder Brutto-Stundenlöhnen angegeben.
Mindestlohnerhöhung:
Die Mindestlöhne werden um einen bestimmeten Prozentsatz erhöht.
Gesamtarbeitsvertrag:
Ein zwischen einem oder mehreren Arbeitgebervertretern (Verband
oder Unternehmen) abgeschlossener Vertrag zur vollständigen oder
partiellen Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie des
Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien.
Lohnvereinbarungen/Lohnabkommen:
Die Sozialpartner einigen sich in den Verhandlungen über die Höhe
und Verteilung der Effektiv-/Mindestlohnanpassung.
Methode
Die Grundlagen der Berechnungen bilden die Informationen aus einer
Erhebung bei Unternehmen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden
sowie die Analyse der entsprechenden Gesamtarbeitsverträge. Es wurden
die bedeutendsten 58 Gesamtarbeitsverträge mit insgesamt über einer
Million Arbeitnehmenden untersucht, die am 31. März 2001 in Kraft
waren. Das entspricht rund 86 Prozent aller Arbeitnehmenden, die
einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind und rund 40 Prozent der
Arbeitnehmenden des privaten Sektors.
Für die spezifische Berechnung der durchschnittlichen nominalen
Effektiv- und Mindestlohnanpassungen wurden die Gesamtarbeitsverträge
mit Verhandlungsabschluss zwischen den Vertragsparteien
berücksichtigt (keine einseitigen Regelungen und keine Empfehlungen).
Die Effektivlohnanpassungen beziehen sich damit auf  32 Prozent und
die Mindestlohnanpassungen auf 39 Prozent aller Arbeitnehmenden, die
einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind.
Die ausgehandelten Lohnanpassungen zwischen den Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerverbänden wurden mit der Anzahl Unterstellten der
entsprechenden Gesamtarbeitsverträge gewichtet.

Kontakt:

Bundesamt für Statistik, Sektion Löhne und
Arbeitsbedingungen

Deutsch: Andreas Hochuli, Tel. +41 32/713 68 89

Französisch: Didier Froidevaux, Tel. +41 32/713 67 56

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des
BFS http://www.statistik.admin.ch

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