Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse für 2001
Neuenburg (ots)
Sozialpartner vereinbaren 2,9 Prozent nominale Lohnerhöhung
Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge brachten durchschnittlich eine nominale Effektivlohnerhöhung um 2,9 Prozent für das Jahr 2001. Davon wurden 2,1 Prozent generell und 0,8 Prozent individuell zugesichert. Damit ist die individuelle leistungsbezogene Lohnentrichtung weiter rückläufig. Die Mindestlöhne stiegen ebenfalls nominal um durchschnittlich 2,9 Prozent. Von diesen Lohnerhöhungen betroffen sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die diesen Gesamtarbeitsverträgen unterstellt sind. Dies geht aus den neusten Berechnungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Nominale Effektivlohnerhöhung um 2,9 Prozent - markanteste Lohnerhöhung seit 1993
Die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge brachten für 2001 durchschnittlich eine nominale Lohnerhöhung um 2,9 Prozent. Davon betroffen sind 34 Gesamtarbeitsverträge mit rund 431'800 Arbeitnehmenden. Die jeweils vorwiegend in den Herbstmonaten des Vorjahres geführten Lohnverhandlungen orientierten sich unter anderem an der Konjunkturlage und der Entwicklung der Teuerung, die im Jahr 2000 durchschnittlich um 1,6 Prozent gestiegen ist.
Die nominalen Effektivlohnerhöhungen waren seit 1993 wegen der ungünstigen Wirtschaftslage stark rückläufig. Die tiefsten nominalen Wachstumsraten wurden 1997 und 1999 (je +0,3%) erreicht. Erst für das Jahr 2000 fiel die Effektivlohnerhöhung mit 1,4 Prozent wieder etwas besser aus. Die 2,9 Prozent für 2001 bedeuten die markanteste Lohnerhöhung im Rahmen der Gesamtarbeitsverträge seit 1993. Dies ist unter anderem auf die sich seit 1997 deutlich verbesserte Konjunkturlage zurückzuführen.
Im primären Sektor betrug die mittlere nominale Effektivlohnerhöhung 2,0 Prozent, die generell entrichtet werden. Im sekundären Sektor vereinbarten die Verhandlungsparteien eine Effektivlohnerhöhung um 3,3 Prozent. Davon werden rund 2,4 Prozent generell und 0,9 Prozent individuell entrichtet. Im tertiären Sektor brachten die Verhandlungen eine Erhöhung der Effektivlöhne um 2,4 Prozent. Für individuelle Lohnerhöhungen waren 1,1 Prozent und für generelle 1,3 Prozent vorgesehen.
Ueberdurchschnittliche Effektivlohnerhöhungen erzielten die Branchen Be- und Verarbeitung von Holz (+3,7 %), Nachrichtenübermittlung (+3,8 %) und das Baugewerbe (+3,6 %) ausgehandelt. Die tiefsten Verhandlungsergebnisse sind in den Branchen Gesundheits- und Sozialwesen (+1,4%), Herstellung von Präzisionsgeräten, optischen Geräten und Uhren (+1,3 %) und Gastgewerbe (0%) zu finden.
Leistungslohn seit 1999 rückläufig
Bei der Entwicklung der Effektivlohnerhöhungen zwischen 1994 und 1998 konnte eine Tendenz zu Gunsten individueller Lohnentrichtungen festgestellt werden. Das heisst, dass die Löhne vermehrt leistungsbezogen erhöht wurden. Während 1994 noch rund 87 Prozent der gesamtarbeitsvertraglichen Lohnanpassung auf eine generelle Effektivlohnerhöhung entfielen, verringerte sich dieser Anteil bis 1998 kontinuierlich auf den Anteil von 20 Prozent. Ab 1999 konnte wieder eine Umkehr dieser Tendenz festgestellt werden. So stieg der generelle Anteil der Lohnerhöhung wieder auf 67 Prozent der gesamtarbeitsvertraglichen Lohnsumme. In den Jahren 2000 und 2001 ist dieser Anteil weiter von 71 auf 73 Prozent gesteigert worden.
Nominale Mindestlohnerhöhung um 2,9 Prozent - deutlichste Erhöhung seit 1993
Die in den Gesamtarbeitsverträgen festgelegten Mindestlöhne wurden für das Jahr 2001 aufgrund der Verhandlungen im Mittel nominal um rund 2,9 Prozent erhöht. Damit ist dies die deutlichste Mindestlohnerhöhung seit acht Jahren. Von dieser Lohnerhöhung sind 31 Gesamtarbeitsverträge mit rund 514'500 Arbeitnehmenden betroffen. Wie für die Effektivlöhne ist auch für die Anpassung der Mindestlöhne die Entwicklung der Teuerung eine wichtige Referenzgrösse in den Verhandlungen.
Im primären Sektor wurde zwischen den Sozialpartnern vereinbart, die Mindestlöhne um 2,9 Prozent anzuheben. Im sekundären Sektor brachten die Verhandlungen eine mittlere nominale Mindestlohnerhöhung um 3,4 Prozent und im tertiären Sektor schliesslich, konnten Abkommen für eine Mindestlohnerhöhung um 2,5 Prozent getroffen werden.
Auf Branchenebene fielen die mittleren nominalen Mindestlohnanpassungen unterschiedlich aus. Die markantesten Mindestlohnerhöhungen wurden in den Branchen Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen (+4,3 %), Be- und Verarbeitung von Holz (+3,7%) und Herstellung von Metallerzeugnissen (+3,5%) ausgehandelt. Unter der mittleren Mindestlohnerhöhung von 2,9 Prozent lagen unter anderem die Branchen Detailhandel (+1,8 %), Gesundheits- und Sozialwesen, Nachrichtenübermittlung, Verlags-/Druckgewerbe (je +1,3 %) und Persönliche Dienstleistungen (0%).
Glossar
Effektivlöhne:
Tatsächlich ausbezahlte Brutto-Monatslöhne der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Effektivlohnerhöhung individuell:
Die um einen bestimmten Prozentsatz erhöhte Lohnsumme wird mehrheitlich leistungsbezogen verteilt, wobei nur einzelne Arbeitnehmende oder Gruppen von Arbeitnehmenden eine Lohnerhöhung erhalten.
Effektivlohnerhöhung generell:
Die um einen bestimmten Prozentsatz erhöhte Lohnsumme wird auf alle Arbeitnehmende gleichmässig verteilt.
Mindestlöhne:
Kollektiv ausgehandelte und in den GAV oder in Zusatzvereinbarungen festgeschriebenen Mindestlöhne. Die Mindestlöhne werden mehrheitlich in Brutto-Monatslöhnen oder Brutto-Stundenlöhnen angegeben.
Mindestlohnerhöhung:
Die Mindestlöhne werden um einen bestimmeten Prozentsatz erhöht.
Gesamtarbeitsvertrag:
Ein zwischen einem oder mehreren Arbeitgebervertretern (Verband oder Unternehmen) abgeschlossener Vertrag zur vollständigen oder partiellen Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sowie des Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien.
Lohnvereinbarungen/Lohnabkommen:
Die Sozialpartner einigen sich in den Verhandlungen über die Höhe und Verteilung der Effektiv-/Mindestlohnanpassung.
Methode
Die Grundlagen der Berechnungen bilden die Informationen aus einer Erhebung bei Unternehmen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden sowie die Analyse der entsprechenden Gesamtarbeitsverträge. Es wurden die bedeutendsten 58 Gesamtarbeitsverträge mit insgesamt über einer Million Arbeitnehmenden untersucht, die am 31. März 2001 in Kraft waren. Das entspricht rund 86 Prozent aller Arbeitnehmenden, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind und rund 40 Prozent der Arbeitnehmenden des privaten Sektors.
Für die spezifische Berechnung der durchschnittlichen nominalen Effektiv- und Mindestlohnanpassungen wurden die Gesamtarbeitsverträge mit Verhandlungsabschluss zwischen den Vertragsparteien berücksichtigt (keine einseitigen Regelungen und keine Empfehlungen). Die Effektivlohnanpassungen beziehen sich damit auf 32 Prozent und die Mindestlohnanpassungen auf 39 Prozent aller Arbeitnehmenden, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind.
Die ausgehandelten Lohnanpassungen zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden wurden mit der Anzahl Unterstellten der entsprechenden Gesamtarbeitsverträge gewichtet.
Kontakt:
Bundesamt für Statistik, Sektion Löhne und
Arbeitsbedingungen
Deutsch: Andreas Hochuli, Tel. +41 32/713 68 89
Französisch: Didier Froidevaux, Tel. +41 32/713 67 56
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des
BFS http://www.statistik.admin.ch