BFS: BFS: Motorfahrzeugverkehr Wenige erfahren Kontrollen - zunehmend härtere Strafen
(ots)Insgesamt schätzen die Motorfahrzeuglenkenden die Wahrscheinlichkeit, in eine Geschwindigkeitskontrolle und insbesondere in eine Alkoholkontrolle zu geraten, als gering ein. Dabei rechnen die Romands noch weniger mit einer Polizeikontrolle als die Lenkerinnen und Lenker aus der Deutschschweiz. Obwohl die Sanktionen im Falle von Verurteilungen wegen Strassenverkehrsdelikten im Verlauf der 90er-Jahre deutlich an Härte zugenommen haben, sind die Wiederverurteilungsraten konstant geblieben. So weit die wichtigsten Ergebnisse einer telefonischen Umfrage des Bundesamtes für Statistik (BFS) bei einer repräsentativen Stichprobe von 6000 Haushalten sowie statistischer Analysen der im Strafregister eingetragenen Verurteilungen.
Fast zwei Drittel der Fahrzeuglenkenden (64%) sind, seit sie einen Fahrausweis besitzen, noch nie in eine Geschwindigkeitskontrolle mit Anhalteposten geraten; bezogen auf das Jahr 2000 beträgt der Anteil nicht kontrollierter Personen 93%. Bei den Alkoholtests belaufen sich diese Anteile auf 87% (gesamte Fahrpraxis) bzw. 98% (Jahr 2000).
Insgesamt schätzen die Fahrzeuglenkenden die Wahrscheinlichkeit, in eine Polizeikontrolle zu geraten, als gering ein: 56% der Befragten rechnen nie oder selten mit einer Geschwindigkeitskontrolle und 77% nie oder selten mit einer Alkoholkontrolle. Mit einem Anteil von 76% bzw. 93% befürchten die Romands deutlich weniger, von der Polizei kontrolliert zu werden, als die Deutschschweizerinnen und Deutschschweizer (50% und 80%).
Härtere Sanktionen, aber nicht weniger Rückfälle
Die statistische Analyse der im Strafregister eingetragenen Verurteilungen zeigt, dass die bei Strassenverkehrsdelikten verhängten Sanktionen im Verlauf der 90er-Jahre an Härte zugenommen haben. Im Jahr 1990 wurden 36% der Erstverurteilungen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand mit Busse und 64% mit einer bedingten oder unbedingten Freiheitsstrafe geahndet. Zwischen 1990 und 1999 hat sich der Anteil der Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von 64% auf 73% erhöht. Im gleichen Zeitraum stieg die durchschnittliche Dauer der unbedingten Freiheitsstrafen von 16 auf 22 Tage und jene der bedingten Freiheitsstrafen von 35 auf 51 Tage. Betrachtet man die Wiederverurteilungsraten, ist jedoch keine Veränderung der Anzahl Rückfälle auszumachen: Rund 15% der Verurteilten werden in den darauf folgenden fünf Jahren wieder verurteilt.
Im Jahr 2000 wurden 280 Millionen Franken an Bussen bezahlt
Ein Drittel der befragten Lenkerinnen und Lenker gibt an, während des Jahres 2000 mindestens eine Busse wegen einem Verkehrsdelikt bezahlt zu haben. In der Schweiz wird die Gesamtsumme der bezahlten Bussen für das Jahr 2000 auf 280 Millionen Franken geschätzt (210 Millionen Ordnungsbussen und 70 Millionen von Richtern verhängte Bussen). Zu den häufigsten Verkehrsdelikten zählen die Geschwindigkeitsüber-schreitungen (49%) und das falsche Parkieren (44%).
Zunahme der Anzahl Führerausweisentzüge
Im Jahr 2001 wurden in der Schweiz insgesamt über 60'000 Führerausweise entzogen, davon rund 30'000 für zu schnelles Fahren und 18'000 wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand. Nachdem die Anzahl der Fahrausweisentzüge wegen einer Geschwindigkeitsübertretung bis 1997 stabil geblieben war, stieg diese in den vier darauf folgenden Jahren stark an (+62%). Auch die Zahl der entzogenen Fahrausweise wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand, die bis 1999 kaum Schwankungen unterworfen war, verzeichnete von 1999 bis 2001 eine deutliche Zunahme um 23%.
Grund für zahlreiche Unfälle: Alkohol und Geschwindigkeit
Im Jahr 2001 erfasste die Polizei 23'896 Strassenverkehrsunfälle mit Personenschaden. Von den insgesamt 30'704 verunfallten Personen verloren 544 ihr Leben. Je schwerer die Unfallfolgen, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol am Steuer eine der Unfallursachen waren. Unfälle wegen eines der beiden Vergehen machen 21% und 10% der Unfälle mit Verletzten aus und schliesslich 36% und 18% der Unfälle mit mindestens einer getöteten Person.
Die Befragung der Motorfahrzeuglenkenden (BeMo) wurde Anfang 2001 in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) bei einer repräsentativen Stichprobe von 6000 Haushalten durchgeführt. Sie erfolgt im Rahmen der statistischen Beobachtung der Strassenverkehrsdelinquenz. Demselben Zweck dienen auch die Auswertungen der Strafurteilsstatistik, die statistische Analyse der Rückfallraten und der Sanktionswirkungen sowie die Erhebung über die Polizeikontrollen im Strassenverkehr. Zu den zwei erstgenannten Bereichen sind bereits Publikationen erschienen (s.u.). Die Erhebung über die Polizeikontrollen hingegen wird zurzeit unter der Mitwirkung der Strassenverkehrsverantwortlichen der Kantons- und Gemeindepolizeien, des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) sowie der bfu aufgebaut.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK Informationsdienst
Auskunft: Strassenverkehrsdelinquenz: Steve Vaucher, Bundesamt für Statistik (BFS), Sektion Rechtspflege Tel.: 032 / 713 69 61; Steve.Vaucher@bfs.admin.ch
Strassenverkehrsunfälle: Annemarie Icen-Siegrist, Bundesamt für Statistik (BFS), Sektion Verkehr Tel.: 032 / 713 65 66; Annemarie.Icen@bfs.admin.ch
Ausweisentzüge: Daniel Regamey, Bundesamt für Strassen (ASTRA) Tel: 031 / 323 42 47; Daniel.Regamey@astra.admin.ch
Neuerscheinungen: BFS; Straffälliges Verhalten im Strassenverkehr und Polizeikontrollen. Befragung der Motorfahrzeuglenkenden 2001, Neuchâtel 2002. Bestellnr.: 498-0100; Preis: Fr. 8.-. BFS; Strassenverkehrsunfälle in der Schweiz 2000, Neuchâtel 2001. Bestellnr.: 097-0000; Preis: Fr. 24.-. BFS; Strassenverkehrsdelinquenz und Rückfall. Wiederverurteilungsrate und Sanktionseffekte, Neuchâtel 2000. Bestellnr.: 373-0000; Preis: Fr. 5.-. BFS; Strassenverkehrsdelinquenz in der Schweiz. Verurteilte, Prävalenzraten und Sanktionen, Neuchâtel 1999. Bestellnr.: 283-9600; Preis: Fr. 7.-.
Bezug unter Tel.: 032 713 60 60, oder Fax: 032 713 60 61 oder E- Mail: order@bfs.admin.ch
27.08.2002