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Bundesamt für Statistik

BFS: Gestiegene Nachfrage nach Opferhilfeberatungen

Neuchâtel (ots)

Im Jahre 2001 wurden von 65 anerkannten
Opferhilfeberatungsstellen rund 21'000 Beratun-gen nach dem 
Opferhilfegesetz durchgeführt, was einer Zunahme gegenüber dem 
Vorjahr rund um einem Viertel entspricht; in den Jahren zuvor hatte 
sich die Anzahl der Beratungs- fälle jährlich um jeweils über 10% 
erhöht. Dabei sind die betreuten Personen nach wie vor häufig Opfer 
von Gewalt im familiären Umfeld. Dies geht aus den neuen Ergebnissen 
der vom Bundesamt für Statistik (BFS) geführten Opferhilfestatistik 
hervor.
Am häufigsten nehmen die Opfer selbst Kontakt mit den 
Opferhilfeberatungsstellen auf (in 45% der Fälle); Fachpersonen 
stellen am zweithäufigsten den Kontakt zu einer Beratungsstelle her 
(23%). Polizei und Justiz spielen 2001 bei der ersten 
Kontaktaufnahme mit einem Anteil von 17% eine grössere Rolle als 
2000 (14%); die Zunahme der Beratungsfälle ist zum Teil auf diese 
häufigere Einbeziehung der Opferhilfeberatung durch Polizei und 
Justiz zurückzuführen.
Die Opferhilfe erreicht einen Gewaltbereich, der Polizei und Justiz 
nur selten bekannt ist und bei dem überwiegend Frauen und Kinder die 
Opfer sind. So wurde nur bei knapp 40% aller Beratungs-fälle ein 
Strafverfahren eröffnet. Im Zusammenhang mit Tötungsdelikten oder 
ver-suchten Tötungen gibt es am häufigsten auch ein Strafverfahren 
(79% dieser Beratungsfälle), wäh-rend bei den Verletzungen der 
sexuellen Integrität von Kindern selten ein Strafverfahren eröffnet 
wurde (35%).
Beraten werden die Opfer selbst sowie auch ihre Angehörigen. Anlass 
für eine Beratung waren mit 36% am häufigsten Verletzungen der 
sexuellen Integrität, wobei mehr als die Hälfte davon die sexuelle 
Integrität von Kindern betrafen; Körperverletzungsopfer stellen mit 
34% die zweitgrösste Gruppe dar. Der Anteil von 
Strassenverkehrsopfern (8%) sowie Opfern im Zusammenhang mit 
Tötungsdelikten (3%) ist dagegen gering. Knapp drei Viertel der 
Opfer sind weiblich und die Hälfte aller Beratenen ist unter 30 
Jahre alt.
Art und Dauer der Leistungen der Beratungsstellen sind je nach den 
Bedürfnissen der Opfer unterschiedlich: Am häufigsten erbringen oder 
vermitteln die Beratungsstellen psychologische, soziale und 
juristische Hilfeleistun-gen (eigene Beratungen oder Vermittlung an 
eine Fachstelle). Daneben ist die Vermittlung von Not-unterkünften 
und finanziellen Leistungen auch von gewisser Bedeutung.
In den Kantonen wird die Opferhilfe-beratung unter-schiedlich häufig 
genutzt: Werden gesamt-schweize-risch durchschnittlich 295 
Beratungen pro 100'000 Einwohner durch-geführt, liegen die Kantone 
Zürich, Luzern, Bern und beide Basel erheblich über dem 
Durchschnitt.
Entschädigung und Genugtuung nach dem Opferhilfegesetz
Bei den 986 Gesuchen auf finanzielle Entschädigung und Genugtuung 
handelt es sich häufig um Opfer von Körperverletzungen (32%); 28% 
der Gesuchstellenden sind Opfer von Sexualdelik-ten und 25% sind von 
einem Tötungs-versuch oder als Angehörige eines Tötungsopfers 
betroffen. Gewalt-fälle im familiären Rahmen kommen bei den Gesuchen 
mit 34% weniger häufig vor als bei den Beratungen (49%), und bei den 
Gesuchsstellenden ist der Anteil der männlichen Opfer mit 35% 
grösser als bei den Beratungen (26%).
Mit einem Gesamtbetrag von 1,6 Millionen Franken wurde in 178 Fällen 
auf Entschädigung erkannt, wobei die Hälfte der Leistungen unter 
2'800 Franken und 90% unter 15'000 Franken liegen.
Angesichts der insgesamt geringen Fallzahlen bestimmen einzelne 
Ereignisse - im Jahr 2001 war es das Attentat auf den Zuger 
Kantonsrat - wesentlich das Gesamtbild der Genugtuungsleistungen. So 
ist die Zahl der Fälle im Vergleich mit 2000 um 17% auf 658 
angestiegen, und die Gesamtsumme der Genugtuungen liegt mit knapp 8 
Millionen Franken um eine Million über dem letztjährigen Betrag. 
Gleichzeitig sind jedoch die durchschnittlichen Beträge der 
einzelnen Leistungen gesunken: die Hälfte aller bewilligten 
Leistungen liegt unter 6'000 Franken (im Vorjahr 8'000 Franken).
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst Auskunft:
Renate Storz, BFS, Sektion Rechtspflege
Tel.: 032 71 361 85
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
24.10.02

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