BFS: Lohnstrukturerhebung 2002 Regionale Lohnstrukturerhebung 2002 im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen
Neuchâtel (ots)
Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) alle 2 Jahre durchgeführte Lohnstrukturerhebung wird im Jahre 2002 erweitert und erstmals Daten auf Regionsebene (alle Grossregionen und 6 Kantone) enthalten. Sie wird damit einen grossen Teil der Informationsbedürfnisse abdecken, die für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr nötig sind. Indem sie den vorgesehenen tripartiten Kommissionen1) Indikatoren über Löhne nach Branchen und Tätigkeitsbereichen auf Regionsebene zur Verfügung stellt, wird die Lohnstrukturerhebung zu einem zentralen Instrument für die Beobachtung der Lohnentwicklung.
In Abständen von 2 Jahren führt das Bundesamt für Statistik (BFS) die Lohnstrukturerhebung im sekundären und tertiären Wirtschaftssektor auf schweizerischer Ebene durch. Die Lohnstrukturerhebung ist die einzige Unternehmensbefragung, die die Löhne in allen Branchen (mit Ausnahme der Landwirtschaft) und von allen Arbeitnehmerkategorien erfasst. Sie bildet damit die wichtigste Quelle in der Schweiz für repräsentative Informationen über Niveau, Strukturen und Komponenten der Löhne.
Die Lohnstrukturerhebung 2002 als zentrales Instrument zur Beobachtung der Lohnentwicklung im Rahmen der bilateralen Abkommen
Das Parlament hat im Rahmen der bilateralen Abkommen flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr beschlossen und unter anderem zur Beobachtung der Lohnentwicklung auf Regions-, Branchen- und Berufsebene tripartite Kommissionen in den Kantonen vorgesehen. Diese Kommissionen sind auf statistische Informationen über den Arbeitsmarkt und die Löhne im Speziellen angewiesen. Aus diesem Grunde wurde beschlossen, die Lohnstrukturerhebung 2002 und die folgenden Erhebungen 2004 und 2006 so zu erweitern, dass die Informationen auf regionaler Ebene vorliegen. Die Lohnstrukturerhebung bildet somit, zusammen mit den Lohnstatistiken im Bereich der Gesamtarbeitsverträge (GAV), ein zentrales Beobachtungsinstrument für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen.
Die Lohnstrukturerhebung erhebt bei einer repräsentativen Stichprobe von Unternehmen Angaben über die einzelnen Lohnbezüger (Alter, Dienstjahre, Geschlecht) und über deren Lohnbezüge (Bruttomonatslohn, Sozialabgaben, Boni etc.). Sie erlaubt daher Aussagen über Verteilung, Niveau und Struktur der Löhne, Lohnunterschiede und den Zusammenhang zwischen dem Lohn und personen- , arbeitsplatz-, unternehmens- und regionsbezogenen Merkmalen.
Möglichst geringe Belastung der Unternehmen und rasche Ergebnisse
Statistische Erhebungen sind stets mit Aufwand für die Berichterstatter verbunden. Das BFS ist sich dieser Tatsache bewusst und hat sich deshalb sehr bemüht, die Belastung der Unternehmen möglichst gering zu halten. Die Stichprobe bei den Unternehmen wurde auf das absolut Nötige beschränkt.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst Auskunft:
Didier Froidevaux, BFS, Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen, Tel. 032 713 67 56
Weiterführende Informationen sowie Resultate der Lohnstrukturerhebung 2000 finden Sie entweder auf der Homepage des BFS http://www.bfs.admin.ch/stat_ch/ber03/lohn/dtfr03.htm oder in der Publikation "Die Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2000, Neuchâtel 2002, Bestellnr: 184-0000; Preis Fr. 10.--
04.11.02