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Bundesamt für Statistik

BFS: Lohnstrukturerhebung 2002 Regionale Lohnstrukturerhebung 2002 im Rahmen der Freizügigkeitsabkommen

Neuchâtel (ots)

Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) alle 2
Jahre durchgeführte Lohnstrukturerhebung wird im Jahre 2002 
erweitert und erstmals Daten auf Regionsebene (alle Grossregionen 
und 6 Kantone) enthalten. Sie wird damit einen grossen Teil der 
Informationsbedürfnisse abdecken, die für den Vollzug der 
flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr nötig sind. 
Indem sie den vorgesehenen tripartiten Kommissionen1) Indikatoren 
über Löhne nach Branchen und Tätigkeitsbereichen auf Regionsebene 
zur Verfügung stellt, wird die Lohnstrukturerhebung zu einem 
zentralen Instrument für die Beobachtung der Lohnentwicklung.
In Abständen von 2 Jahren führt das Bundesamt für Statistik (BFS) 
die Lohnstrukturerhebung im sekundären und tertiären 
Wirtschaftssektor auf schweizerischer Ebene durch. Die 
Lohnstrukturerhebung ist die einzige Unternehmensbefragung, die die 
Löhne in allen Branchen (mit Ausnahme der Landwirtschaft) und von 
allen Arbeitnehmerkategorien erfasst. Sie bildet damit die 
wichtigste Quelle in der Schweiz für repräsentative Informationen 
über Niveau, Strukturen und Komponenten der Löhne.
Die Lohnstrukturerhebung 2002 als zentrales Instrument zur 
Beobachtung der Lohnentwicklung im Rahmen der bilateralen Abkommen
Das Parlament hat im Rahmen der bilateralen Abkommen flankierende 
Massnahmen zum freien Personenverkehr beschlossen und unter anderem 
zur Beobachtung der Lohnentwicklung auf Regions-, Branchen- und 
Berufsebene tripartite Kommissionen in den Kantonen vorgesehen. 
Diese Kommissionen sind auf statistische Informationen über den 
Arbeitsmarkt und die Löhne im Speziellen angewiesen. Aus diesem 
Grunde wurde beschlossen, die Lohnstrukturerhebung 2002 und die 
folgenden Erhebungen 2004 und 2006 so zu erweitern, dass die 
Informationen auf regionaler Ebene vorliegen. Die 
Lohnstrukturerhebung bildet somit, zusammen mit den Lohnstatistiken 
im Bereich der Gesamtarbeitsverträge (GAV), ein zentrales 
Beobachtungsinstrument für die Umsetzung der flankierenden 
Massnahmen.
Die Lohnstrukturerhebung erhebt bei einer repräsentativen Stichprobe 
von Unternehmen Angaben über die einzelnen Lohnbezüger (Alter, 
Dienstjahre, Geschlecht) und über deren Lohnbezüge 
(Bruttomonatslohn, Sozialabgaben, Boni etc.). Sie erlaubt daher 
Aussagen über Verteilung, Niveau und Struktur der Löhne, 
Lohnunterschiede und den Zusammenhang zwischen dem Lohn und 
personen- , arbeitsplatz-, unternehmens- und regionsbezogenen 
Merkmalen.
Möglichst geringe Belastung der Unternehmen und rasche Ergebnisse
Statistische Erhebungen sind stets mit Aufwand für die 
Berichterstatter verbunden. Das BFS ist sich dieser Tatsache bewusst 
und hat sich deshalb sehr bemüht, die Belastung der Unternehmen 
möglichst gering zu halten. Die Stichprobe bei den Unternehmen wurde 
auf das absolut Nötige beschränkt.
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Informationsdienst Auskunft:
Didier Froidevaux, BFS, Sektion Löhne und Arbeitsbedingungen, Tel. 
032 713 67 56
Weiterführende Informationen sowie Resultate der 
Lohnstrukturerhebung 2000 finden Sie entweder auf der Homepage des 
BFS http://www.bfs.admin.ch/stat_ch/ber03/lohn/dtfr03.htm oder in 
der Publikation "Die Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2000, 
Neuchâtel 2002, Bestellnr: 184-0000; Preis Fr. 10.--
04.11.02

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