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Bundesamt für Statistik

Die Sozialhilfestatistik im Kanton Jura

(ots)

Die Sozialhilfestatistik im Kanton Jura

Jugendliche und Alleinstehende sind häufiger auf Sozialhilfe 
angewiesen
Im Kanton Jura haben 2003 rund 1'200 Personen Sozialhilfe bezogen. 
Das sind 1,7% der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche bis zu 25 
Jahren, allein erziehende Mütter und allein lebende Personen sind am 
meisten auf Sozialhilfe angewiesen. Hier einige der Resultate der im 
Jahr 2003 von den drei regionalen Sozialdiensten des Kantons Jura im 
Rahmen der vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführten 
Schweizerischen Sozialhilfestatistik erhobenen Daten. Zum ersten Mal 
werden die detaillierten Resultate der Sozialhilfestatistik, die im 
Kanton Jura im Jahr 2001 eingeführt wurde, publiziert. Die Daten 
werden von der Direktion für Soziales des Kantons und den regionalen 
Sozialdiensten von Delsberg, Pruntrut und Le Noirmont erhoben, die 
alle Gesuche um Sozialhilfe des Kantons behandeln. Seit der 
Einführung der Sozialhilfestatistik werden jedes Jahr die 
soziodemographischen Daten der Sozialhilfebezüger/innen, ihre 
familiäre Situation und die Dauer des Bezugs erhoben. Die Städte 
sind am stärksten betroffen Aus den Zahlen geht hervor, dass im 
Kanton Jura vor allem die Städte betroffen sind: Fast 60% der 
unterstützten Personen leben in den Städten Delsberg und Pruntrut, 
wo 26% der Bevölkerung des Kantons wohnen. Erhöhte Risiken für 
Alleinstehende, Junge und Ausländer/innen Die Sozialhilfequote aller 
Haushalte im Jura (d.h. der Anteil unterstützter Haushalte an den 
Haushalten des Kantons insgesamt) beträgt 2,4% und ist somit kleiner 
als in anderen Kantonen (Zürich: 4,1%; Luzern: 3,1%). Allerdings 
steigt der Prozentsatz deutlich bei Ein-Personen-Haushalten (4,8%) 
und Eineltern-Familien (6%). Berücksichtigt man den Zivilstand, 
lässt sich feststellen, dass verheiratete oder verwitwete Personen 
einem weniger hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind: sie stellen nur 
0,7% bzw. 0,3% Prozent der Sozialhilfebezüger/innen. Auch 
Rentner/innen laufen weniger Gefahr, von der Sozialhilfe abhängig zu 
werden, dank des Systems der Altersvorsorge und der 
Ergänzungsleistungen. Unter den Personen, die Sozialhilfe beziehen, 
sind Kinder und Jugendliche überproportional vertreten: 29% der im 
Kanton Jura unterstützten Personen sind jünger als 18 Jahre, während 
der Anteil unter den 36- bis 50-Jährigen noch 25% beträgt. Am 
höchsten ist die Sozialhilfequote (die auch das Risiko, von der 
Sozialhilfe abhängig zu werden, verdeutlicht) allerdings bei jungen 
Erwachsenen von 18 bis 25 Jahren. Dies gilt sowohl für die 
Landgemeinden als auch für die Städte, ist aber in letzteren 
ausgeprägter. 52% der unterstützten Personen sind Schweizer/innen, 
48% sind ausländischer Herkunft. Angesichts der Tatsache, dass die 
Ausländer/innen nur 12% der Gesamtbevölkerung des Kantons ausmachen, 
heisst das, dass sie einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind als 
die Schweizer Bevölkerung. Die statistischen Daten sagen nichts aus 
über die Gründe dieses Phänomens. Es lässt sich aber wahrscheinlich 
zum grossen Teil mit dem Ausbildungsniveau, den Restrukturierungen 
des sekundären Wirtschaftssektors und der Grösse der Familien 
erklären. Untersucht man die Verteilung der ausländischen 
Sozialhilfebezüger/innen auf die zwei Städte, zeigt sich, dass der 
Anteil ausländischer Sozialhilfeempfänger/innen in der Stadt höher 
ist als auf dem Land. Auch Erwerbstätige sind von der Sozialhilfe 
abhängig Rund 25% der Sozialhilfeabhängigen über 14 Jahre sind 
erwerbstätig; 45% arbeiten sogar Vollzeit. Betroffene, die Teilzeit 
arbeiten, haben oft keine Möglichkeit, Vollzeit zu arbeiten, wenn 
sie sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern wollen. Ungefähr ein 
Drittel der Sozialhilfebezüger/innen sind arbeitslos und auf 
Arbeitssuche, 42% gehören zur nicht erwerbstätigen Bevölkerung und 
suchen keine Arbeit. Die überwiegende Mehrheit dieser Personen ist 
arbeitsunfähig und wartet auf die Leistungen der IV. Gründe, die zur 
Beendigung der Sozialhilfe führen In 46% der Fälle dauert die 
Unterstützung weniger als ein Jahr. Die hauptsächlichen Gründe für 
die Beendigung der Leistungen sind die Aufnahme einer bezahlten 
Tätigkeit (17%), die Erhöhung des Einkommens (11%) oder der 
Leistungsbezug von einer Sozialversicherung, der die 
Lebenshaltungskosten deckt (49%).
BUNDESAMT FÜR STATISTIK
Pressestelle
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik wird vom Bundesamt für 
Statistik in enger Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen 
und den Gemeinden erstellt und ist sukzessive landesweit eingeführt 
worden. Der Kanton Jura gehörte zu den ersten Kantonen, die im Jahr 
2001 mit der Datenerhebung begonnen haben. Die Daten von 2003 wurden 
zum ersten Mal einer detaillierten statistischen Analyse unterzogen. 
Die Erhebung bezieht alle jurassischen Gemeinden ein. Der Anteil der 
Sozialhilfebezüger/innen (Sozialhilfequote) ist ein wichtiger 
Indikator der Sozialhilfestatistik. Diese Quote gibt den Anteil der 
Bevölkerung an, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Die 
Referenzgruppe kann die Gesamtbevölkerung oder eine Untergruppe 
sein, je nach soziodemographischen Kriterien. Die Sozialhilfequote 
zeigt auch das Risiko auf, in finanzielle Not zu geraten und von der 
Sozialhilfe abhängig zu werden. Mit der neuen Sozialhilfestatistik 
können Risikogruppen identifiziert, der soziodemographische Kontext 
herausgeschält und, vor allem, die familiäre Situation der 
Bezüger/innen sowie der Betrag und die Dauer des Leistungsbezugs 
erfasst werden. Die Sozialhilfestatistik liefert somit eine 
zuverlässige Grundlage für die Beobachtung der Situation und der 
Entwicklung der Sozialhilfe und bildet damit ein wichtiges 
Instrument für die Sozialpolitik der Kantone.
Auskunft:
Bundesamt für Statistik
Dr. Robert Fluder, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Leiter der 
Sektion, Tel.: 032 713 65 78
Corinne Pfeuti, BFS, Sektion Soziale Sicherheit, Verantwortliche 
Sozialhilfestatistik für den Kanton Jura, Tel.: 032 713 63 17
Kanton Jura
Jean-Marc Veya, Leiter der Kantonalen Direktion für Soziales, Tel.: 
032 420 51 42
Pressestelle BFS, Tel.: 032 713 60 13; Fax: 032 713 63 46
Publikationsbestellungen, Tel.: 032 713 60 60, Fax: 032 713 60 61, E-
Mail:  order@bfs.admin.ch
Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer 
Form finden Sie auf der Homepage des BFS 
http://www.statistik.admin.ch
Die Medienmitteilungen des BFS können als elektronische Newsletter 
abonniert werden. 
Anmeldung unter http://www.news-stat.admin.ch

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