Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2002 und 2003 Resultate und Kommentare
(ots)Die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2002 und 2003 Resultate und Kommentare
Die MWST im Jahr 2003: Leichte Zunahme der Netto-Steuerforderung und der Zahl der Steuerpflichtigen bei stagnierendem steuerbaren Umsatz
Im Jahr 2003 hat der steuerbare Umsatz die für die Mehrwertsteuer (MWST) massgebliche Grösse 660,4 Milliarden Franken erreicht. Er liegt damit um 0,7 Prozent unter dem Wert von 2002. Die Netto- Steuerforderung (Steuer auf Umsatz abzüglich anrechenbare Vorsteuer) beläuft sich auf 8,1 Milliarden Franken, was einem Zuwachs von 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Unter Berücksichtigung der Netto-Steuerforderung der Eidg. Zollverwaltung, welche für die Erhebung der MWST auf der Einfuhr zuständig ist (8,7 Milliarden Franken), resultiert ein Steuerertrag von total 16,8 Milliarden Franken (+1,2%). In ihrer Publikation zur MWST in der Schweiz analysiert die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Abrechnungen der Steuerpflichtigen der Jahre 2002 und 2003 und vergleicht sie mit den jeweiligen Ergebnissen des Vorjahres. Im Zentrum der statistischen Ergebnisse stehen der Umsatz in seinen verschiedenen Ausprägungen, die Steuer auf dem Umsatz, die anrechenbare Vorsteuer und der Steuerertrag. Diese Elemente der MWST werden in Abhängigkeit von der Höhe der Netto-Steuer und des Umsatzes pro Steuerpflichtigen sowie von Rechtsform und wirtschaftlicher Tätigkeit dargestellt. In einer Einleitung sind alle wesentlichen Merkmale und Besonderheiten der MWST beschrieben, die für eine Interpretation der Ergebnisse unerlässlich sind. Die Publikation wird durch mehrere Anhänge ergänzt, unter anderem durch einen chronologischen Abriss der gesetzlichen Bestimmungen. Der Umsatz... Die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen haben 2003 einen Gesamtumsatz von 1801,0 Milliarden Franken gemeldet. Dieser Betrag verteilt sich auf den steuerbaren Umsatz (660,4 Milliarden Franken oder 36,7% des Gesamtumsatzes) und den nicht steuerbaren Umsatz (1140,7 Milliarden Franken oder 63,3%). Zum nicht steuerbaren Umsatz zählen der Export von Gütern und Diensten sowie der von der Steuer ausgenommene Umsatz (z. B. Geld- und Kapitalverkehr, Versicherungen, Unterricht und Ausbildung, Kultur und Sport, Gesundheit, Sozialfürsorge). Der Gesamtumsatz ist 2003 um 6,1 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung wird durch den nicht steuerbaren Umsatz getrieben, der um 10,5 Prozent wuchs. Dafür verantwortlich zeichneten namentlich die Exporte, welche um 15,0 Prozent zulegten. Demgegenüber nahm der steuerbare Umsatz um 0,7 Prozent ab. ...und der daraus resultierende Steuerertrag Die MWST wird von der ESTV und der Eidg. Zollverwaltung (EZV) erhoben. Die Summe der beiden Beträge ergibt die gesamte Netto- Steuerforderung der MWST. Die von der EZV abgerechnete MWST wird von den Steuerpflichtigen auf der Einfuhr von Waren entrichtet. Die MWST- Statistik konzentriert sich auf die mit der ESTV abgerechnete Steuer. Diese berechnet sich aus der Differenz zwischen der Steuer auf dem Umsatz (auch Brutto-Steuer genannt) und der abziehbaren Vorsteuer. Für die Gesamtheit der Steuerpflichtigen ergab sich 2003 eine Brutto- Steuer von 45,3 Milliarden Franken. Bei einer anrechenbaren Vorsteuer von gesamthaft 37,2 Milliarden Franken resultierte ein Saldo von 8,1 Milliarden Franken zu Gunsten der ESTV. Unter Berücksichtigung der von der EZV erhobenen MWST von 8,7 Milliarden Franken belief sich die Netto-Steuerforderung auf insgesamt 16,8 Milliarden Franken. Die bei der EZV erhobenen Beträge nahmen um 0,9 Prozent (79 Millionen Franken) ab, während jene der ESTV um 3,5 Prozent (277 Millionen Franken) anstiegen. Diese unterschiedliche Entwicklung ist einerseits auf die leicht rückläufigen Warenimporte zurückzuführen, welche die Einnahmen der EZV schrumpfen liessen. Andererseits können die Steuerpflichtigen Einfuhren, die sie als Vorleistungs- und Investitionsgüter nachfragen, unter dem Titel des Vorsteuerabzugs vom Betrag abziehen, den sie der ESTV schulden. Wenn nun die Importe rückläufig tendieren, nimmt dementsprechend auch die anrechenbare Vorsteuer ab. Darüber hinaus hat die schwächere Investitionstätigkeit im Inland, die zu einem guten Teil auch aus inländischer Produktion alimentiert wird, den Rückgang der anrechenbaren Vorsteuer noch verstärkt. Nachdem die MWST-Sätze zuletzt auf den 1. Januar 2001 linear um 0,1 Prozent erhöht worden waren (Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte), blieben sie während der Berichtsperiode unverändert bei 7,6 Prozent (Normalsatz), 3,6 Prozent (Sondersatz auf Beherbergungsleistungen) und 2,4 Prozent (reduzierter Satz). Bei den Saldo-Steuersätzen ergab sich in der Berichtsperiode ebenfalls keine Änderung. Zahl der Steuerpflichtigen nimmt laufend zu Seit der Einführung der Steuer im Jahr 1995 nimmt die Zahl der Steuerpflichtigen laufend zu. Im Jahr 2003 waren 311'844 aktive Steuerpflichtige gemeldet. 71,2 Prozent entfielen auf den tertiären und 27,0 Prozent auf den sekundären Sektor, lediglich 1,8 Prozent waren im primären Sektor tätig. Die verbreitetsten Rechtsformen waren die Einzelfirmen (42,4% der Steuerpflichtigen), die Aktiengesellschaften (31,8%) und die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (13,5%).
EIDGENOESSISCHE STEUERVERWALTUNG Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation
Mehrwertsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, sofern seine Lieferungen und Leistungen im Inland jährlich 75'000 Franken übersteigen. Beträgt die nach Abzug der Vorsteuer verbleibende Steuer regelmässig nicht mehr als 4'000 Franken im Jahr, sind die Voraussetzungen für die Steuerpflicht erst mit einem Jahresumsatz von 250'000 Franken erfüllt. Die steuerpflichtigen Unternehmen haben in der Regel vierteljährlich mit der ESTV abzurechnen. Sie müssen dabei ihre Umsätze deklarieren, auf dem steuerbaren Teil ihres Umsatzes mit Hilfe der geltenden Steuersätze die Steuer auf dem Umsatz berechnen, davon die ihnen überwälzten Vorsteuern (d.h. die ihnen von anderen Steuerpflichtigen verrechnete MWST) in Abzug bringen und die verbleibende Netto-Steuer der ESTV abführen. Bei einem Vorsteuerüberschuss wird ihnen die Differenz (Steuerguthaben) ausbezahlt oder gutgeschrieben. Bei einem Umsatz, der nicht über den im Gesetz festgelegten Grenzen liegt, haben die KMU die Möglichkeit, von einer vereinfachten Steuerberechnungsmethode (den Saldo-Steuersätzen) Gebrauch zu machen. Die Abrechnungen haben in diesem Fall nur halbjährlich zu erfolgen. Rund ein Drittel der Steuerpflichtigen hat sich für diese Variante entschieden.
Auskunft: Martin Daepp, ESTV, Sektion Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation, Tel.: 031 333 73 88 Caroline Le Bourdonnec, ESTV, Sektion Abteilung Steuerstatistik und Dokumentation, Tel.: 031 325 43 31
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