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Stadtkanzlei Frauenfeld

Hausverbot für angeklagten Eislauftrainer

Frauenfeld (ots)

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau hat
Ende Januar gegen den Eislauftrainer, dem seit längerem sexuelle
Handlungen mit Kindern und Abhängigen vorgeworfen werden, Anklage
erhoben. Nach Kenntnisnahme vom Inhalt dieser Anklageschrift hat die
zuständige Abteilung Jugend, Sport und Freizeit der Stadtverwaltung
eine Wegweisungsverfügung erlassen: Der angeklagte Eislauftrainer
wird mit sofortiger Wirkung und auf unbestimmte Zeit von der
Benützung sämtlicher Anlageteile der Kunsteisbahn Frauenfeld
ausgeschlossen.
Anfangs des Jahres 2001 wurde in der Oeffentlichkeit bekannt, dass
es bei einem gemeinsamen Saunabesuch des Eislauftrainers und zwei
seiner Eislaufschülerinnen in einem Fitnessclub in Frauenfeld zu
einem sexuellen Uebergriff gekommen sein soll. Nach ersten
Medienberichten und einem polizeilichen Ermittlungsverfahren wurde
der Angeschuldigte 31 Tage in Untersuchungshaft gesetzt.
Im Herbst 2001 wurde der Stadtrat von besorgten Mitgliedern des
Eislaufclubs Frauenfeld zur Stellungnahme aufgefordert. Der Stadtrat
zeigte Verständnis für die Bedenken der Eltern minderjähriger
Eisläuferinnen und Eisläufer. Gleichzeitig hielt er fest, dass er den
Fortgang des Verfahrens mit grösster Aufmerksamkeit beobachte und die
nötigen Massnahmen ergreife, wenn die Staatsanwaltschaft des Kantons
Thurgau Anklage gegen den Trainer erhebe. Dies ist Ende Januar
geschehen.
Stadt als Eigentümerin Die Kunsteisbahn gehört zum
Verwaltungsvermögen der Stadt Frauenfeld, die als Eigentümerin für
einen geregelten Betrieb verantwortlich ist. Mit dem stadträtlichen
Betriebsreglement über die Benützung der Kunsteisbahn vom 29. August
1995 ist die Zuständigkeit an die Abteilung Jugend, Sport und
Freizeit delegiert. Diese hat die Sicherheit der Eisbahnbenützenden
zu gewährleisten.
Hausverbot für den Trainer Nach Kenntnisnahme vom Inhalt der
Anklageschrift sah sich Abteilungsvorsteher Werner Dickenmann
gezwungen, gestützt auf Art. 35 Abs. 2 des Kunsteisbahn-Reglements
eine Wegweisungsverfügung zu erlassen. Demnach wird der angeklagte
Eislauftrainer mit sofortiger Wirkung und auf unbestimmte Zeit von
der Benützung sämtlicher Anlageteile der Kunsteisbahn Frauenfeld
ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kommt einem Hausverbot gleich.
Die Vorfälle, wie sie dem Eislauftrainer in der Anklage
vorgeworfen werden, sind schwerwiegender Natur und gehen weit über
das hinaus, was anfangs 2001 zur Diskussion stand. Sie lassen keinen
anderen Schluss zu, als dass der Angeklagte ein Risiko für einen
sicheren und geordneten Eislauf darstellt. Dies ist für eine
öffentliche Institution nicht tragbar. Sie hat dafür zu sorgen, dass
sich Aehnliches in ihrem Bereich nicht wiederholt, was nur mit einer
längerfristigen Wegweisung des Angeklagten gewährleistet ist.

Kontakt:

Stadtkanzlei Frauenfeld
Rathaus
8500 Frauenfeld
Tel. +41/52/724'52'18

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