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Stadtkanzlei Frauenfeld

Leistungslohn für Stadtpersonal

Frauenfeld (ots)

In der Stadtverwaltung Frauenfeld und ihren
Betrieben soll per 1. Juli 2002 ein leistungsorientiertes Lohnsystem
eingeführt werden. Mit der laufenden Besoldungsrevision reagiert der
Stadtrat auf das wirtschaftliche Umfeld der öffentlichen
Verwaltungen, das sich in den letzten zehn Jahren markant verändert
hat. Der Gemeinderat wird anfangs Mai über die Vorlage Beschluss
fassen.
Schaffung einer leistungsorientierten Besoldungsordnung und
Aktualisierung der allgemeinen Anstellungsbedingungen das sind die
beiden Hauptziele der Besoldungsrevision 2002. Der Stadtrat hat das
Besoldungspaket am 5. März zu Handen des Gemeinderates verabschiedet,
der in zwei Sitzungen am 6. und am 8. Mai - darüber befinden wird.
Die Anstellungsbedingungen des städtischen Personals sind einerseits
im gemeinderätlichen Besoldungsreglement und andererseits im
Personalreglement festgehalten, das vom Stadtrat erlassen wird. Beide
Reglemente bilden ein Ganzes und beeinflussen einander gegenseitig.
Zu wenig Flexibilität
Nach über zehnjähriger Anwendung des Besoldungsreglements aus dem
Jahr 1991 drängt sich eine umfassende Revision auf. Dem Stadtrat war
von Anfang an klar, dass gleichzeitig sämtliche personalrechtlichen
Regelungen, die zum Teil auf Bestimmungen aus den frühen
1980er-Jahren zurückgehen, zu überprüfen sind. Das geltende
Besoldungsreglement hat sich zwar im Grundsatz bewährt, ist aber
wenig flexibel, weil es vor allem auf Erfahrungsstufen basiert. Es
ermöglicht nur beschränkt den Einbezug einer verstärkten
Leistungskomponente.
Trend zum Leistungslohn
In vielen Branchen der Privatwirtschaft, aber auch in öffentlichen
Verwaltungen ist eine Abkehr vom Festlohn hin zu einer variablen,
leistungsabhängigen und ergebnisorientierten Entlöhnung
festzustellen. Der Stadtrat reagierte auf das veränderte
wirtschaftliche Umfeld und gab mit Beschluss vom 28. November 2000
grünes Licht für eine umfassende Besoldungsrevision. Das
leistungsbetonte Lohnsystem sollte sich an das Modell des Verbandes
Thurgauer Gemeindeammänner (VTG) anlehnen. Der Stadtrat setzte eine
Projektleitung ein mit dem Auftrag, ein neues Besoldungsreglement und
Vorschläge für die Anpassung der allgemeinen Anstellungsbedingungen
des städtischen Personals auszuarbeiten.
Vorbild Privatwirtschaft
Als Projektbegleiter wurde Personalfachberater Pierre Imfeld,
Aadorf, verpflichtet, der in mehreren Thurgauer Gemeinden
Besoldungsrevisionen fachlich kompetent und erfolgreich begleitet
hat. In einem relativ frühen Stadium der Revision mussten sich
Projektleitung und Stadtrat zwischen der manuellen Lösung des VTG und
einem computerunterstützten Integralen Personalmanagement-System
(IPS) entscheiden. Im Einvernehmen mit den Amtschefkonferenz fiel die
Wahl auf das vor allem in Privatunternehmen praxiserprobte
IPS-System. Eine in der Berner Gemeinde Wohlen installierte
IPS-Lösung hat die Verantwortlichen davon überzeugt, dass sich dieses
System auch für die öffentliche Verwaltung eignet.
Wirksames Führungsinstrument
IPS ist ein Instrument, das die Unternehmensstrategie, z.B.
Effizienz und Bürgernähe, an den Arbeitsplatz bringt. Es entwickelt
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich der
stellenbezogenen Schlüsselkompetenzen ständig weiter und ermöglicht
die Ueberprüfung der Wirksamkeit der eingeleiteten Massnahmen.
Stellenbewertungsmerkmale, Leistungsbewertungsmerkmale und
Merkmalgewichte sind dokumentiert und untereinander verbunden. Sie
bilden die Grundlagen für das Leistungslohnsystem. Inzwischen ist IPS
auf dem städtischen Informatiknetz installiert. Die Probeläufe haben
durchwegs positive Ergebnisse erbracht.
Leistungslohnkomponente
Mit der Einführung einer Leistungslohnkomponente, die im Maximum
40% der Grundbesoldung ausmachen kann, wird dem Leistungslohnprinzip
Rechnung getragen. IPS schafft Anreize für Leistungssteigerungen auch
bei Mitarbeitenden, welche die Erwartungen an die Stelle noch nicht
voll erfüllen. Massgebend für die Leistungsbemessung ist der
Erfüllungsgrad der Stellenerwartung und der Leistungsvorgaben. Die
Leistungsbeurteilung erfolgt EDV-unterstützt mit Hilfe des Systems.
Das Resultat Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Leistung erzeigt
eine prozentuale Verbesserung oder Verschlechterung der Leistung.
Das neue Besoldungsreglement der Stadt sieht einen
Erfahrungsanteil vor. Dieser berücksichtigt nicht die Berufs- oder
Lebenserfahrung Neueintretender, sondern honoriert die betriebliche
Erfahrung der Mitarbeitenden. Das Maximum von 10% der Grundbesoldung
ist nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit erreicht.
Neuer Einreihungsplan
Die Grundbesoldung richtet sich nach der Stellenbewertung, die vom
Stadtrat zu genehmigen ist. Aufgrund dieser Stellenbewertung erfolgt
die Zuordnung der Stelle in einem Einreihungsplan, der in sieben
Funktionsstufen unterteilt ist. Bei der Stellenbewertung werden die
folgenden Bewertungskriterien berücksichtigt: Ausbildung und
Erfahrung, Aufgaben, Verantwortung, soziale Kompetenzen wie
Zusammenarbeit und Kundenkontakt, Einflüsse wie psychische und
körperliche Belastung sowie Führung. Führungsaufgaben werden speziell
bewertet. Der Einreihungsplan ist integrierender Bestandteil des
neuen Besoldungsreglements, das vom Gemeinderat erlassen wird und per
1. Juli 2002 in Kraft treten soll.
Geänderte Stellenanforderungen
Ein Hauptanliegen des Personalverbandes der Stadt Frauenfeld und
des VPOD, Sektion Ostschweiz, ist die Besitzstandwahrung der Gehälter
des Personals bei der Ueberführung der heutigen Löhne ins neue
System. Darüber wurde während der Vernehmlassungsfrist viel
diskutiert. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass diesem Problem
besondere Beachtung zu schenken ist. Der vorgesehene Systemwechsel
bringt erhebliche Veränderungen in der Lohnstruktur, da er auf
Stellenbewertungen beruht, die nach rund zwanzig Jahren aktualisiert
wurden. Diese Neubewertungen berücksichtigen, dass sich die
Anforderungen an einzelne Stellen zum Teil massiv geändert haben. Es
wird folglich Systemlohn-Gewinner und -Verlierer geben.
Grosszügige Regelung
Der Besitzstand soll jedoch grosszügig gewährt werden. Es wäre
ungerecht, wenn vor allem die langjährigen älteren Mitarbeiter, die
zur heutigen gesunden Finanzlage und zur Lebensqualität der Stadt
beigetragen haben, zu den Verlierernì des Systemwechsels gehören. Der
Stadtrat erachtet es als gerechtfertigt, die positiven Auswirkungen
dieser Firmentreue zu honorieren. Das grösste Kapital, das in keiner
Bilanz erscheint, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Schrittweises Vorgehen
Der Stadtrat ist überzeugt, dass das neue, leistungsorientierte
Lohnsystem bestens funktionieren wird. Wie aber das Beispiel Wohlen
zeigt, wo das IPS-System erfolgreich angewendet wird, bedarf es einer
Uebergangsfrist von drei bis fünf Jahren. In dieser Zeit sollen die
Besoldungen schrittweise angepasst werden. Ausserdem erfordert der
Systemwechsel per 1. Juli 2002 eine intensive Schulung der
Vorgesetzten und eine laufende Orientierung des Personals weit über
dieses Datum hinaus.

Kontakt:

Stadtkanzlei Frauenfeld
Marty Fredi, Infochef
Rathaus
8500 Frauenfeld
Tel. +41/52/724'52'18

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