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Bundesamt für Energie

BFE: Informationsveranstaltung Schweiz-Deutschland zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle

Bern (ots)

Das Bundesamt für Energie BFE führt den
Informationsaustausch mit der Nordostschweiz und dem angrenzenden 
Deutschland über die nukleare Entsorgung fort. Zum dritten Mal 
wurden am Freitag lokal und regional tätige Politikerinnen und 
Politiker sowie Behörden über die neusten Entwicklungen orientiert. 
An dem Treffen in Marthalen (ZH) stand die Überprüfung des 
Entsorgungsnachweises durch den Bund im Vordergrund.
Der von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung 
radioaktiver Abfälle (Nagra) im Dezember 2002 eingereichte 
Entsorgungsnachweis soll aufzeigen, dass die abgebrannten 
Brennelemente (BE) sowie die hochaktiven (HAA) und langlebigen 
mittelaktiven Abfälle (LMA) in der Schweiz sicher entsorgt werden 
können. Er basiert auf Untersuchungen im Zürcher Weinland, 
Experimenten im Felslabor Mont Terri (JU) sowie weiteren 
Laborarbeiten. Die Sicherheitsbehörden des Bundes sind im 
Begriff, die umfangreichen Unterlagen zu prüfen.
Öffentliches Auflageverfahren
Nach Abschluss der technischen Überprüfung des 
Entsorgungsnachweises - voraussichtlich Ende 2004 - ist die 
Durchführung eines öffentlichen Auflageverfahrens vorgesehen. Dieses 
soll die Transparenz erhöhen und es allen Interessierten 
ermöglichen, sich zu den Unterlagen, Gutachten und Stellungnahmen zu 
äussern. Der Entscheid des Bundesrates zum Entsorgungsnachweis 
BE/HAA/LMA und zum weiteren Vorgehen bei der Entsorgung dieser 
Abfälle ist in der ersten Hälfte 2006 zu erwarten. Zum weiteren 
Vorgehen gehören neben einem Zeitplan auch die Frage, ob die 
Entsorgung im In- oder im Ausland weiterzuverfolgen ist und wann ein 
solcher Entscheid getroffen werden soll. Ferner wird darüber zu 
befinden sein, ob alternative Inlandoptionen vertieft abgeklärt 
werden müssen.
Drei Gremien sichern Mitsprache der schweizerischen und deutschen 
Behörden
Das neue Kernenergiegesetz, für das gegenwärtig die 
Referendumsfrist läuft, enthält Bestimmungen, die den Bau eines 
Tiefenlagers direkt betreffen. Gemäss KEG werden die 
Bewilligungsverfahren beim Bund konzentriert. Den betroffenen 
Gemeinwesen steht jedoch eine qualifizierte Mitsprachemöglichkeit 
zu. Danach sind der Standortkanton, die in unmittelbarer Nähe 
liegenden Nachbarkantone und Nachbarländer an der Vorbereitung des 
Rahmenbewilligungsentscheides zu beteiligen, mit dem der Standort 
des Tiefenlagers festgelegt wird.
Um den Einbezug der schweizerischen und deutschen Behörden 
bereits heute sicherzustellen, setzt das BFE drei Gremien ein: Einen 
Ausschuss bestehend aus Regierungsvertretern der betroffenen Kantone 
sowie des Bundeslandes Baden-Württemberg, ein Forum unter der 
Leitung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), 
in dem die Fachleute der Kantone und des Bundeslandes Baden-
Württemberg ihre technischen Fragen und Anregungen einbringen und 
diskutieren sowie eine Arbeitsgruppe Information und Koordination.
Grosser Teilnehmerkreis
Die Informationsveranstaltung stiess auf grosses Interesse, 
umfasste doch die Teilnehmerliste über 70 Namen. Von Schweizer Seite 
waren vertreten: Das BFE, die HSK, die Nagra sowie Kantons- und 
Gemeindevertreter aus den Kantonen Zürich, Aargau, Schaffhausen und 
Thurgau.
Auf deutscher Seite waren vertreten das Wirtschaftsministerium 
sowie das Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württem-berg, das 
Regierungspräsidium Freiburg, die Landkreise Waldshut, Konstanz und 
Schwarzwald-Baar mit den dort betroffenen Gemeinden.
Bern/Marthalen, 6. Juni 2003
Bundesamt für Energie BFE
Auskunft: Dr. Michael Aebersold, Sektion Kernenergie, Tel. 031 322 
56 31, Natel 079 506 50 04

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