Verschärfte Sanktionen gegenüber den Taliban
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. April 2001 die Verordnung vom 10. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan) abgeändert. Damit werden die verschärften Sanktionen, welche der UNO-Sicherheitsrat mit seiner Resolution vom Dezember 2000 erlassen hat, in Liechtenstein umgesetzt. Die Verschärfungen beinhalten im Wesentlichen:
die Erweiterung des bestehenden Rüstungsembargos um die technische Beratung und Ausbildung für militärische Aktivitäten;
die Ergänzung des bereits geltenden Flugverbots für Luftfahrzeuge der Taliban um ein Start-, Lande- und Ueberflugverbot für Luftfahrzeuge im Verkehr von und nach den Gebieten in Afghanistan, welche von den Taliban beherrscht werden;
die Ausweitung der Finanzsanktionen auf rund 170 Personen und Einrichtungen (Sperrung der Gelder und des Zahlungsverkehrs);
ein Ausfuhrverbot von Essigsäureanhydrid, eine Substanz, welche in Zusammenhang mit der Herstellung von Drogen verwendet wird;
ein Verbot der Geschäftstätigkeit der Ariana Afghan Airlines sowie der Taliban-Vertretungen in Liechtenstein;
ein Ein- und Durchreiseverbot von Taliban-Vertretern und ihrer Entourage.
Die Verordnung zur Umsetzung der verschärften Sanktionen tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
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