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Fürstentum Liechtenstein

Ausführungsbestimmungen zum revidierten IV-Gesetz

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. April
2001 die Ausführungsbestimmungen zu dem vom Landtag im Dezember 2000
beschlossenen Gesetzespaket zur Revision des IV-Gesetzes festgelegt.
Kern des revidierten IV-Gesetzes bilden die Eingliederungsmassnahmen,
insbesondere die Lohnzuschüsse für verbesserte berufliche
Eingliederung von Behinderten. Diese Lohnzuschüsse kommen für
Unternehmen in Frage, die behinderte Personen beschäftigen und einen
Lohn ausrichten, der über der eigentlichen Arbeitsleistung liegt.
Zudem besteht neu auch die Möglichkeit, eine laufende Rente auf
Antrag der behinderten Person vorübergehend nicht auszurichten, wenn
die betreffende Person einen Arbeitsversuch unternehmen will.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Soziales/Regierungsrat Hansjörg Frick
Sachbearbeitung: Ressort Soziales (+423/236 60 19)

Nr. 198 1/1142, 1145, 1146, 1148, 1149-6311

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