Ausführungsbestimmungen zum revidierten IV-Gesetz
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. April 2001 die Ausführungsbestimmungen zu dem vom Landtag im Dezember 2000 beschlossenen Gesetzespaket zur Revision des IV-Gesetzes festgelegt. Kern des revidierten IV-Gesetzes bilden die Eingliederungsmassnahmen, insbesondere die Lohnzuschüsse für verbesserte berufliche Eingliederung von Behinderten. Diese Lohnzuschüsse kommen für Unternehmen in Frage, die behinderte Personen beschäftigen und einen Lohn ausrichten, der über der eigentlichen Arbeitsleistung liegt. Zudem besteht neu auch die Möglichkeit, eine laufende Rente auf Antrag der behinderten Person vorübergehend nicht auszurichten, wenn die betreffende Person einen Arbeitsversuch unternehmen will.
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