Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten
Vaduz (ots)
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Aenderungen zu zwei Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten. Die Aenderungen betreffen die Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Schweiz einerseits und Marokko bzw. Slowenien andererseits bezüglich der Regelungen über das geistige Eigentum und über staatliche Beihilfen.
Ebenso genehmigte die Regierung in ihrer Sitzung vom 15. Mai 2001 die provisorische Anwendung des Beschlusses des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit der Slowakischen Republik betreffend die Aufhebung des Protokolls C (Aufhebung der Fiskalzölle) im Anhang zu diesen Freihandelsabkommen. Die Schweiz hat die Abschaffung von Fiskalzöllen, welche im Protokoll C des Anhangs des Freihandelsabkommen mit der Slowakischen Republik geregelt sind, beschlossen. Da es sich dabei um Zollvertragsmaterie handelt, betrifft diese Aenderung auch Liechtenstein.
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