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Fürstentum Liechtenstein

Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten

Vaduz (ots)

Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht
und Antrag betreffend die Aenderungen zu zwei Freihandelsabkommen der
EFTA-Staaten mit Drittstaaten. Die Aenderungen betreffen die
Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten Island, Liechtenstein,
Norwegen sowie Schweiz einerseits und Marokko bzw. Slowenien
andererseits bezüglich der Regelungen über das geistige Eigentum und
über staatliche Beihilfen.
Ebenso genehmigte die Regierung in ihrer Sitzung vom 15. Mai 2001
die provisorische Anwendung des Beschlusses des Gemischten
Ausschusses zum Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit der
Slowakischen Republik betreffend die Aufhebung des Protokolls C
(Aufhebung der Fiskalzölle) im Anhang zu diesen Freihandelsabkommen.
Die Schweiz hat die Abschaffung von Fiskalzöllen, welche im Protokoll
C des Anhangs des Freihandelsabkommen mit der Slowakischen Republik
geregelt sind, beschlossen. Da es sich dabei um Zollvertragsmaterie
handelt, betrifft diese Aenderung auch Liechtenstein.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel.: +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Ressort: Aeusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Aeusseres (+423/236 60 12)
Nr. 237 1/1331

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