EFTA-Ministerratstagung unter liechtensteinischem Vorsitz in Vaduz
Vaduz (ots)
Am 21. und 22. Juni 2001 werden die Minister der EFTA-Länder in Vaduz zu ihrer Frühjahrstagung zusammentreffen. Aussenminister Ernst Walch wird das Treffen präsidieren. Island wird durch Aussenminister Halldor Asgrimsson, Norwegen wird durch Handels- und Industrieministerin Grete Knudsen und die Schweiz durch Bundesrat Pascal Couchepin vertreten sein. Neben EFTA-internen Angelegenheiten und EWR- Themen steht auch die EFTA-Drittlandpolitik auf der Tagesordnung.
Revision der EFTA-Konvention
Ein Höhepunkt des Treffens wird die Unterzeichnung des Abkommens zur Aenderung der EFTA-Konvention sein. Der Gründungsvertrag der EFTA, der vor mehr als vierzig Jahren abgeschlossen worden war, wird einer weit reichenden Revision unterzogen. Es geht einerseits um die Uebernahme der Bestimmungen von sechs der sieben bilateralen Abkommen, welche die Schweiz mit den Europäischen Gemeinschaften abgeschlossen hat, in die EFTA- Konvention. Betroffen sind die Bereiche Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse (Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen), öffentliches Beschaffungswesen, Land- und Luftverkehr sowie Personenverkehr. Ausgenommen ist nur der Bereich der Forschung und Entwicklung, da die vier EFTA-Staaten keine Notwendigkeit zur Aufnahme entsprechender Bestimmungen in die revidierte Konvention sahen. Andererseits werden veraltete Vorschriften, z.B. jene betreffend die Wettbewerbsregeln und die staatlichen Beihilfen, sowie Ausnahmeregelungen oder Bestimmungen über Schutzmassnahmen so angepasst, dass sie den aktuellen Gegebenheiten der globalisierten Wirtschaft besser genügen und auch eine bessere Grundlage für die Freihandelsverhandlungen der EFTA-Staaten mit Drittländern bieten.
Schliesslich wurden in die revidierte Konvention auch neue Kapitel über Dienstleistungen, Investitionen, Geistiges Eigentum und Streitbeilegung aufgenommen. Die Beziehungen der EWR- Mitgliedsstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen mit der EU werden vom neuen Abkommen nicht berührt, da das Verhältnis dieser drei EFTA-EWR-Staaten untereinander auch weiterhin im EWR- Abkommen geregelt ist. Die neue Konvention wird somit in der Praxis in der Regel in den vom revidierten Abkommen erfassten Bereichen nur die jeweils bilateralen Beziehungen Islands, Liechtensteins und Norwegens mit der Schweiz betreffen. Die revidierte EFTA-Konvention bringt die Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten auf das gleiche Niveau wie die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU, wenn mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU wie vorgesehen möglichst gleichzeitig auch die revidierte EFTA-Konvention in Kraft treten wird. Letztere unterliegt nach der Unterzeichnung am 21. Juni noch dem jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren bzw. in Liechtenstein der Genehmigung durch den Landtag.
Neuregelung des Personenverkehrs zwischen der Schweiz und Liechtenstein
Aus liechtensteinischer Sicht besonders hervorzuheben ist die Neuregelung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein im Bereich des Personenverkehrs. Innerhalb festgelegter Fristen gewähren sich die beiden Staaten gegenseitig einen möglichst gleichwertigen Zugang der jeweiligen Staatsangehörigen im anderen Staat. Damit kann dem ausdrücklichen Wunsch der Schweiz, dass Liechtenstein den schweizerischen Staatsangehörigen jene Behandlung zukommen lässt, die Liechtenstein den EWR-Staatsangehörigen gewährt, entsprochen werden. Andererseits erhalten liechtensteinische Staatsangehörige die volle Freizügigkeit in der Schweiz gemäss dem von der Schweiz mit der EU abgeschlossenen Abkommen. Innerhalb festgelegter Uebergangsfristen wird dies zur praktisch gegenseitigen Gleichstellung führen - in einer ersten Phase für die im anderen Vertragsstaat bereits wohnhaften Staatsangehörigen und in einer zweiten Phase für die jeweils nicht im andern Vertragsstaat wohnhaften Staatsangehörigen.
Abschluss von Freihandelsabkommen mit Jordanien und Kroatien
Die EFTA-Minister werden am 21. Juni zudem in Anwesenheit hoher Repräsentanten aus Jordanien und Kroatien je ein Freihandelsabkommen unterzeichnen. Am gleichen Tag finden auch Treffen mit den EFTA-Parlamentariern und dem EFTA- Konsultativausschuss statt.
Kontakt:
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Ressort: Aeusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Ressort Aeusseres (+423/236 60 12)
Nr. 280