Verordnungen über die Anerkennung von Diplomen für Zahnärzte und Apotheker
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. Juni 2001 zwei Verordnungen über die Anerkennung beruflicher Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise für Zahnärzte und Apotheker im Europäischen Wirtschaftsraum erlassen. Die Verordnungen regeln die Anerkennung der von anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens ausgestellten beruflichen Befähigungsnachweisen zur selbständigen und unselbständigen Ausübung des Berufes als Zahnarzt oder Apotheker in Liechtenstein.
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