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Fürstentum Liechtenstein

FATF streicht Liechtenstein von der schwarzen Liste

Vaduz (ots)

Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei anerkannt
Vor einem Jahr setzte die Financial Action Task
Force (FATF) Liechtenstein auf die Liste der nicht kooperativen
Staaten und Territorien. An ihrer Plenarversammlung in Paris hat die
FATF nun die Anstrengungen und Erfolge Liechtensteins in der
Bekämpfung der Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität
anerkannt. Sie streicht Liechtenstein am 22. Juni 2001 von der
schwarzen Liste.
Der liechtensteinische Regierungschef Otmar Hasler teilte den
Medien an einer Pressekonferenz in Vaduz den Entscheid der FATF mit:
"Die Streichung zeigt, dass die immensen Anstrengungen, welche das
Land in den letzten Jahren zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der
organisierten Kriminalität unternommen hat, international anerkannt
werden. Liechtenstein wird nicht länger in die falsche Ecke gedrängt.
Wir sind ein Teil der Staatengemeinschaft und sind uns unserer
Verantwortung bewusst." Dank diesen Anstrengungen verfüge
Liechtenstein über eine griffige Gesetzgebung zur Bekämpfung der
Geldwäscherei und der organisierten Kriminalität, die einen
internationalen Vergleich nicht zu scheuen brauche. Die
Aufsichtsbehörden, die Polizei und die Gerichte seien personell
massiv aufgestockt worden, um eine reibungslose Umsetzung der Gesetze
zu gewährleisten. "Liechtenstein hat es sich selbst zur Aufgabe
gemacht, Geldwäscherei und organisierte Kriminalität präventiv zu
bekämpfen, um den Finanzplatz sauber zu halten. In jenen Fällen, wo
ein Missbrauch dennoch gelingt, ist es das Ziel, die Täter
wirkungsvoll zu bestrafen. Geldwäscherei und organisierte
Kriminalität sind für uns inakzeptabel", so Regierungschef Otmar
Hasler anlässlich der Pressekonferenz.
Wie wirkungsvoll ein System zur Bekämpfung der Geldwäscherei und
des organisierten Verbrechens funktioniere, lasse sich insbesondere
im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen erkennen. Positive
Rückmeldungen verschiedener Staaten zeigten, dass das
liechtensteinische Rechtshilfesystem heute gut funktioniere.
Liechtenstein sei ein funktionierender Rechtsstaat. Der
Regierungschef anerkannte auch die Leistungen der Regierung und des
Landtages der vorangegangenen Legislaturperiode sowie die
Anstrengungen der Wirtschaftsverbände, die wichtig gewesen seien für
den jetzigen Entscheid der FATF. Die von Liechtenstein gesetzten
Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und des organisierten
Verbrechens seien aufgrund ihrer breiten gesetzlichen Verankerung und
des gemeinsamen Willens von Landtag und Regierung zur Weiterführung
des eingeschlagenen Weges unumkehrbar.
Beim Kampf gegen die Geldwäscherei und die organisierte
Kriminalität handle es sich um einen laufenden Prozess, der immer
wieder Anpassungen erfordere. Liechtenstein werde sich weiterhin
engagieren, erwarte aber auch, dementsprechend als souveräner Staat
und als gleichberechtigter Partner angesprochen und behandelt zu
werden.
"Der Kampf gegen die Geldwäscherei und die organisierte
Kriminalität liegt in unserem ureigenen Interesse. Liechtenstein will
einen sauberen Finanzplatz", bekräftigte Regierungschef Otmar Hasler
zum Abschluss der Pressekonferenz.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60

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