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Fürstentum Liechtenstein

Neuregelung der Polizeistunde in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Die Regierung hat den Entwurf für die Neuregelung
der Oeffnungszeiten von Gaststätten und die Dauer von Anlässen
(Polizeistunde) genehmigt und interessierten Kreisen zur
Stellungnahme bis 30. September 2001 unterbreitet. Weitere Kreise
oder Personen, die sich an der Vernehmlassung beteiligen wollen,
können den Vernehmlassungsbericht bei der Regierungskanzlei beziehen.
Der Entwurf zielt darauf ab, dass die Verantwortung sowohl für die
Erteilung der Bewilligungen als auch für die Kontrolle zu deren
Einhaltung von den Gemeindebehörden wahrgenommen wird.
Die Situation um die Polizeistunde in Liechtenstein ist bereits
seit einiger Zeit sowohl für die betroffenen Stellen der
Landesverwaltung als auch für die Gemeinden unzufriedenstellend.
Grund dafür ist einerseits die Aufteilung der Zuständigkeiten auf
Land und Gemeinden. Die Bewilligungen für die
Polizeistundenverlängerungen werden auf Landesebene ausgestellt, die
Kontrolle über die Einhaltung der Polizeistunde fällt jedoch in den
Verantwortungsbereich der jeweiligen Gemeinde. Diese wird 
aber von den Gemeinden praktisch nicht mehr kontrolliert.
Ein weiterer Punkt, der vor allem aus der Sicht der Gemeinden für
Unklarheiten sorgt, ist die Nachtruhe, die auch bei verlängerter
Polizeistunde in jedem Fall ab 22.00 Uhr gilt. Ausnahmen dazu sind
auch vom Gemeindevorsteher keine möglich, was bei öffentlichen
Veranstaltungen zu Problemen führen kann.
Um den Gemeinden bei der Erteilung von Bewilligungen mehr Freiheit
einzuräumen, soll in Zukunft auf eine landesweit gültige
Polizeistunde verzichtet werden. Die Gemeindevorsteher sollen künftig
für die Erteilung der Bewilligungen zuständig sein und diese
individuell mit Auflagen versehen können, um die Einhaltung der
Nachtruhe zu gewährleisten. Somit werden die Bewilligung und die
Kontrolle von ein und derselben Behörde wahrgenommen, womit auch die
Einhaltung der Auflagen besser gewährleistet werden kann. Zudem
sollen die Gemeindevorsteher die Möglichkeit erhalten, zur Nachtruhe
Ausnahmebewilligungen mit Auflagen zu gewähren.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60;
Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick,
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft, Tel. +423 236 68 71.

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