Verschärfte Sanktionen gegenüber Liberia
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2001 beschlossen, die Sanktionen gegenüber Liberia, welche sie mit Verordnung vom 15. Dezember 1992 über den verbotenen Waffenhandel mit Liberia erlassen hat, zu verschärfen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Die Verschärfung umfasst die Ausweitung des Waffenembargos auf die technische Unterstützung im Zusammenhang mit Waffen und Rüstungsgütern. Verboten werden ausserdem die Einfuhr von Rohdiamanten aus Liberia sowie die Ein- und Durchreise von Mitgliedern der liberischen Regierung und deren Ehegatten und Personen, welche die bewaffneten Rebellentruppen in Liberia unterstützen.
Mit dem Erlass der Verordnung setzt die Regierung die Sanktionen gegenüber Liberia um, welche der UNO-Sicherheitsrat in Ergänzung zum Waffenembargo mit seiner Resolution vom 7. März 2001 erlassen hat. Dieser sah sich zu weiteren Sanktionen veranlasst, da die Regierung Liberias die Guerillaorganisation Revolutionäre Einheitsfront (RUF) und andere bewaffnete Rebellengruppen in Sierra Leone insbesondere durch militärische Hilfe und durch den illegalen Handel mit Rohdiamanten aktiv unterstützt.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60;
Ressort: Aeusseres/Regierungsrat Ernst Walch,
Sachbearbeitung: Ressort Aeusseres, Tel. +423 236 60 12.