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Fürstentum Liechtenstein

Verordnung über den Datenschutz in der Telekommunikation erlassen

Vaduz (ots)

Die Regierung hat eine Verordnung über den
Datenschutz in der Telekommunikation erlassen. Mit der Verordnung
wird die Richtlinie 97/66/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 15. Dezember 1997 über die Verarbeitung personenbezogener
Daten und Schutz der Privatsphäre im Bereich der Telekommunikation
umgesetzt.
Der Verordnungsentwurf ist vom Amt für Kommunikation in
Zusammenarbeit mit einem externen Experten erarbeitet und im Februar
2001 einer öffentlichen Vernehmlassung unterzogen worden. Die
Ergebnisse dieser Vernehmlassung sind im Verordnungsentwurf so weit
berücksichtigt worden, als dies aufgrund der Bestimmungen der
Richtlinie 97/66/EG zulässig beziehungsweise möglich war. Die
Bestimmungen dieser Richtlinie sind ausserordentlich eng gefasst. Ein
Abweichen ist deshalb materiell kaum möglich gewesen.
Die nun erlassene Verordnung regelt unter anderem die Sicherheit
von Telekommunikationsdiensten, die Verarbeitung von Daten für den
Verbindungsaufbau und die Rechnungsstellung sowie die Rechte der
Anrufer und Angerufenen bei Rufnummernanzeige und -unterdrückung.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Ressort: Verkehr und Kommunikation/Regierungschef-Stv. Rita
Kieber-Beck
Sachbearbeitung: Amt für Kommunikation (+423/236 64 88)
Nr. 331

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