Aufhebung der Sanktionen gegenüber Äthiopien und Eritrea
Vaduz (ots)
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Juli beschlossen, die Verordnung vom 13. Juni 2000 über Massnahmen gegenüber Äthiopien und Eritrea aufzuheben. Diese Verordnung wurde zur Umsetzung einer Resolution des UNO- Sicherheitsrates erlassen und beinhaltet ein bis zum 16. Mai 2001 befristetes Waffenembargo gegen diese beiden Staaten. Ebenfalls aufgehoben wird die Abänderungsverordnung vom 24. Oktober 2000, welche Ausnahmen von diesem Embargo festlegt.
Aufgrund des Abkommens über die Einstellung der Feindseligkeiten vom Juni 2000 und des Friedensabkommens vom Dezember 2000 zwischen Äthiopien und Eritrea wurde das befristete Waffenembargo vom UNO-Sicherheitsrat nicht mehr verlängert. Die Verordnungen betreffend das Waffenembargo gegen Äthiopien und Eritrea können damit aufgehoben werden.
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