Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Schaffung eines Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt (EMG)
Vaduz (ots)
Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 10. Juli 2001 den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt (EMG) beschlossen und interessierte Kreise zur Stellungnahme bis zum 5. Oktober 2001 eingeladen.
Am 26. November 1999 ist der Beschluss des Gemeinsamen EWR- Ausschusses zur Uebernahme der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt gefasst worden. Der Landtag hat am 13. April 2000 der Uebernahme zugestimmt. Bis Ende Mai 2002 sind die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzten.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird im Sinne der Richtlinie die Liberalisierung des liechtensteinischen Elektrizitätsmarktes angestrebt. Die Vorschriften betreffen die Elektrizitätserzeugung, -übertragung und -verteilung. Ferner wird die Organisation und Funktionsweise des Elektrizitätssektors, der Marktzugang, die Kriterien und Verfahren für die Ausschreibungen und die Vergabe von Genehmigungen sowie der Betrieb der Netze neu geregelt.
Durch dieses Gesetz wird der Markt geordnet und schrittweise geöffnet werden. Ziel ist eine Effizienzerhöhung durch Wettbewerb. Die zentralen Voraussetzungen sind die Oeffnung des Marktes für den Anbieter und die freie Lieferantenwahl der Konsumenten. Dafür muss der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz, welches ein natürliches Monopol bleibt, sichergestellt werden. Die Grundsätze des Service Public werden aufrecht erhalten.
Der Preis für Energie setzt sich aus verschiedenen Elementen zusammen, wie Durchleitungstarif und Energiepreis (kWh). Der Energiepreis wird in Zukunft alleine vom Markt bestimmt werden und der Durchleitungstarif wird die Kosten des Netzes widerspiegeln. Die Regierung geht davon aus, dass die durch die Liberalisierung in Liechtenstein erwirkte Ersparnis bei den Grossabnehmern und, in zweiter Linie, beim Gewerbe erheblich grösser sein wird als bei den Privathaushalten, da bereist im Vorfeld Preissenkungen zustande kamen. Das Einsparpotential bei Privathaushalten wird sich voraussichtlich in engen Grenzen halten.
Um erneuerbare Energie und Energieformen mit rationeller Nutzung aus umweltpolitischen Gründen fördern zu können, sieht der vorliegende Entwurf eine mögliche Befreiung von den Durchleitungskosten für diese Energieformen vor.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60;
Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick;
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft, Tel. +423 236 68 70;
Nr. 345 1/2086-7710, 11. Juli 2001.