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Fürstentum Liechtenstein

Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Schaffung eines Gesetzes über den Elektrizitätsmarkt (EMG)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 10.
Juli 2001 den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes
über den Elektrizitätsmarkt (EMG) beschlossen und interessierte
Kreise zur Stellungnahme bis zum 5. Oktober 2001 eingeladen.
Am 26. November 1999 ist der Beschluss des Gemeinsamen EWR-
Ausschusses zur Uebernahme der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame
Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt gefasst worden. Der
Landtag hat am 13. April 2000 der Uebernahme zugestimmt. Bis Ende Mai
2002 sind die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in
Kraft zu setzten.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird im Sinne der Richtlinie die
Liberalisierung des liechtensteinischen Elektrizitätsmarktes
angestrebt. Die Vorschriften betreffen die Elektrizitätserzeugung,
-übertragung und -verteilung. Ferner wird die Organisation und
Funktionsweise des Elektrizitätssektors, der Marktzugang, die
Kriterien und Verfahren für die Ausschreibungen und die Vergabe von
Genehmigungen sowie der Betrieb der Netze neu geregelt.
Durch dieses Gesetz wird der Markt geordnet und schrittweise
geöffnet werden. Ziel ist eine Effizienzerhöhung durch Wettbewerb.
Die zentralen Voraussetzungen sind die Oeffnung des Marktes für den
Anbieter und die freie Lieferantenwahl der Konsumenten. Dafür muss
der diskriminierungsfreie Zugang zum Netz, welches ein natürliches
Monopol bleibt, sichergestellt werden. Die Grundsätze des Service
Public werden aufrecht erhalten.
Der Preis für Energie setzt sich aus verschiedenen Elementen
zusammen, wie Durchleitungstarif und Energiepreis (kWh). Der
Energiepreis wird in Zukunft alleine vom Markt bestimmt werden und
der Durchleitungstarif wird die Kosten des Netzes widerspiegeln. Die
Regierung geht davon aus, dass die durch die Liberalisierung in
Liechtenstein erwirkte Ersparnis bei den Grossabnehmern und, in
zweiter Linie, beim Gewerbe erheblich grösser sein wird als bei den
Privathaushalten, da bereist im Vorfeld Preissenkungen zustande
kamen. Das Einsparpotential bei Privathaushalten wird sich
voraussichtlich in engen Grenzen halten.
Um erneuerbare Energie und Energieformen mit rationeller Nutzung
aus umweltpolitischen Gründen fördern zu können, sieht der
vorliegende Entwurf eine mögliche Befreiung von den
Durchleitungskosten für diese Energieformen vor.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423 236 67 22, Fax +423 236 64 60;
Ressort: Wirtschaft/Regierungsrat Hansjörg Frick;
Sachbearbeitung: Amt für Volkswirtschaft, Tel. +423 236 68 70;
Nr. 345 1/2086-7710, 11. Juli 2001.

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