Verordnung Oberstufenreform: Profilbezogene Fächerkataloge
Vaduz (ots)
Die Verordnung über den Lehrplan und die Promotion auf der Oberstufe des Liechtensteinischen Gymnasium wurden gemäss dem Entwurf des Schulamtes genehmigt. Die Oberstufenreform gilt ab dem Beginn des kommenden Schuljahres 2001/2002 für alle Schüler, die zu diesem Zeitpunkt in die Oberstufe eintreten. Der genehmigte Entwurf enthält die Rechtsgrundlage für den neuen Lehrplan und die Promotionsregelung sowie Angaben zur Information der Eltern.
Einschneidende Neuerungen ergeben sich bei den Promotionsbedingungen aufgrund der neuen profilbezogenen Fächerkataloge beziehungsweise Lektionentafeln. Benotet werden sollen alle Grundlagen und Profilfächer sowie alle Wahlpflichtkurse. Da es aber unterschiedlich zu gewichtende Fächer gibt, sollen Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik und ein Profilfach bei der Ermittlung des für die Promotion massgeblichen Durchschnitts doppelt gewichtet werden. Dagegen sollen Grundlagenfächer nur mit einer Lektion pro Woche zu einer Promotionsnote zusammengefasst werden, welche alsdann im Zeugnis des zweiten Semester berücksichtigt wird.
Der Entwurf wurde im April 2001 durch das Schulamt bearbeitet und dem Liechtensteinischen Gymnasium zur Stellungnahme vorgelegt. Die schriftliche Stellungnahme des Gymnasiums zeigt die grundsätzlich positive Einstellung zum Entwurf des Schulamtes. Auf allfällige Einwände und Verbesserungsvorschläge der Lehrerschaft wurde so weit als möglich eingegangen.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Nr.374