Vernehmlassung zum FIU-Gesetz
Vaduz (ots)
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 4. September 2001 den Vernehmlassungsbericht zum Gesetz über die Stabsstelle FIU (Financial Intelligence Unit) verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 25. September 2001.
Die Stabsstelle FIU ist die zentrale Empfangsstelle für Verdachtsmitteilungen betreffend Geldwäscherei. Zu ihren Aufgaben gehört die Beschaffung und Analyse von Informationen, die zur Erkennung von Geldwäscherei, von Vortaten der Geldwäscherei und von organisierter Kriminalität notwendig sind. Das in die Vernehmlassung gegebene Gesetz regelt die Stellung, die Zuständigkeiten und die Aufgaben der Stabsstelle FIU und legt die Zusammenarbeit mit inländischen und ausländischen Behörden fest. Weitere Punkte betreffen Datenschutzbestimmungen und die Regelung des Auskunftsrechtes.
Rechtliche Grundlage für die seit dem 1. März 2001 tätige Stabsstelle FIU ist die Verordnung vom 22. Februar 2001 über die Financial Intelligence Unit. Diese rechtliche Grundlage soll nun auf Gesetzesniveau gehoben werden. Der Vernehmlassungsbericht enthält auch eine Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes. Diese Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes beinhaltet redaktionelle Anpassungen, die sich aus dem Aufbau der Stabsstelle FIU ergeben. Der Vernehmlassungsbericht zum Gesetz über die Stabsstelle FIU kann bei der Regierungskanzlei bezogen werden.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Nr. 413