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Fürstentum Liechtenstein

Liechtenstein unterzeichnet das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus

Vaduz (ots)

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. September
2001 die Unterzeichnung des Übereinkommens zur Bekämpfung der
Finanzierung des Terrorismus vom 10. Januar 2000 unter Vorbehalt der
Ratifikation beschlossen. Das Übereinkommen gehört in das Umfeld der
Übereinkommen, deren Ratifikation von den Staaten im Zusammenhang mit
der Bekämpfung des Terrorismus und der Finanzierung des Terrorismus
gefordert wird. Es steht auch im Zusammenhang mit den Anstrengungen
zur Verbesserung des Images im Bereich des Finanzplatzes, sei dies in
Liechtenstein oder in anderen Staaten. Das Übereinkommen zielt auf
die Hintermänner und Financiers terroristischer Gruppen und sieht vor
allem eine engere Zusammenarbeit der Justizbehörden vor.
Das Übereinkommen ist ebenso Bestandteil einer Reihe von neun
Abkommen, die sich gegen Flugzeugentführungen, Geiselnahmen und
Sprengstoffanschläge richten. Liechtenstein ist beim grössten Teil
dieser Abkommen bereits Vertragspartei. Mit den vorliegenden
Übereinkommen sollen jedoch erstmals auch die Geldgeber von
Terrorakten getroffen werden. Insbesondere soll es den Staaten nicht
mehr möglich sein, sich auf das Bankgeheimnis zu berufen, um
Ermittlungen gegen mutmassliche Terroristen zu vereiteln. Ausserdem
sollen sich die Staaten nicht mehr auf einen rein steuerlichen
Hintergrund berufen können, um internationale Anfragen an die Justiz
abzulehnen. Das Übereinkommen sieht vor, dass es nicht mehr möglich
sein soll, Nummernkonten ohne jede Möglichkeit der Identifikation des
Kontoinhabers einzurichten. Des Weiteren sollen ungewöhnliche oder
besonders hohe Überweisungen gemeldet werden. Das Übereinkommen zielt
auf Personen, die direkt oder indirekt, wissentlich oder
unwissentlich Konten eröffnen, die für terroristische Zwecke genutzt
werden. Wenn sich ein Verdacht bestätigt, sollen die betreffenden
Konten beschlagnahmt werden können. Die konfiszierten Gelder sollen
zur Entschädigung von Opfern verwendet werden.
Bevor die Ratifikation des Übereinkommens möglich ist, bedarf es
noch einer detaillierten Abklärung zur Vereinbarkeit des
liechtensteinischen Rechts mit den Bestimmungen des Übereinkommens.

Kontakt:

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl),
Tel. +423/236 67 22, Fax +423/236 64 60.
Ressort: Äusseres/Regierungsrat Ernst Walch
Sachbearbeitung: Amt für Auswärtige Angelegenheiten (+423/236 60 57)

Nr. 467

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