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Fürstentum Liechtenstein

Liechtensteinische Regierung ernennt Sonderbeauftragten zur Umsetzung des Sorgfaltspflichtgesetzes

Vaduz (ots)

Konsequente Weiterführung bisheriger Politik und Stärkung der  
internationalen Zusammenarbeit
Die Regierung hat zur Stärkung der Integrität des
Finanzplatzes per 15. Oktober 2001 eine neue Stabsstelle zur
Umsetzung des Sorgfaltspflichtgesetzes eingerichtet. Der Schweizer
Compliance-Experte Daniel Thelesklaf wird die Leitung als
Sonderbeauftragter der Regierung übernehmen. «Mit Thelesklaf haben
wir einen sehr erfahrenen Experten für diesen Bereich gewonnen, der
die liechtensteinischen Bemühungen um einen sauberen Finanzplatz
tatkräftig unterstützen wird», erklärte Regierungschef Otmar Hasler.
Diese Massnahme ist ein wesentlicher erster Schritt in der  
seit längerem geplanten umfassenden Restrukturierung der  
liechtensteinischen Finanzaufsicht. Diese hatte sich nicht  
zuletzt auch im Rahmen des FATF-Prozesses als notwendig erwiesen.  
Im Zuge dieses Prozesses hatte sich Liechtenstein verpflichtet  
diesen Bereich wesentlich zu stärken. «Es ist wichtig zu einem  
vorbildlichen Gesetzeswerk, über das Liechtenstein verfügt - und  
das im übrigen auch weitergehender ist als in vielen anderen  
Staaten - auch glaubwürdige und starke Kontrollmechanismen zu  
haben», meinte Regierungschef Hasler.
Daniel Thelesklaf wird sämtliche der bisher vom Amt für  
Finanzdienstleistungen wahrgenommenen Aufgaben aus dem  
Sorgfaltspflichtgesetz und die damit zusammenhängenden FATF- 
relevanten Bereiche übernehmen. Seine dringlichste Aufgabe ist  
die Durchsetzung der von der Regierung beschlossenen Massnahmen,  
wie die Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten gegenüber den  
Banken und die Erstellung der Kundenprofile. Liechtenstein hatte  
sich verpflichtet diese bis 31. Dezember dieses Jahres  
umzusetzen.
In weiterer Folge soll eine zentrale Finanzplatzaufsichtsbehörde
mit einem umfassenden Zuständigkeitsbereich entstehen, mit einem
international anerkannten Experten an der Spitze. In dieser Behörde
werden sämtliche Aufsichtsfunktionen gebündelt und so die interne
Kommunikation optimiert.
Daniel Thelesklaf studierte Rechtswissenschaften an der  
Universität Zürich. Nach drei Jahren im Rechtsdienst der  
Rentenanstalt/Swiss Life wechselte er zur Dresdner Bank (Schweiz)  
AG als Leiter Legal and Trust Services. Vom 1. Februar 1998 bis  
30. November 2000 wirkte er im Bundesamt für Polizei in Bern als  
Chef operative Analyse und Leiter der Meldestelle für  
Geldwäscherei. Zusammen mit Mark van Thiel gründete er im Januar  
2001 die TvT Compliance AG. Für die Dauer der befristeten  
Anstellung in Liechtenstein wird er von seinen bisherigen  
Aufgaben freigestellt.
Seit den Terroranschlägen in New York und Washington ist die  
Aufmerksamkeit zum Thema internationale Finanztransaktionen  
weltweit gestiegen. Liechtenstein kooperiert aktiv mit den  
ausländischen Behörden und den internationalen Organisationen.  
Dabei hat sich gezeigt, dass das Bankgeheimnis kein Hindernis  
darstellt. Bei der Aufdeckung krimineller Handlungen hat das  
Bankgeheimnis auch in der Vergangenheit nicht gegolten.

Kontakt:

Gerlinde Manz-Christ, Stabsstelle Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +423-236-6180

Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl)
Tel. +423/236 67 2
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Nr. 492

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