Schutzmassnahmen im Katastrophenfall
Vaduz (ots)
Eine Information des Landesführungsstabs
Die schrecklichen Terroranschläge in New York, die vielen tausend Menschen das Leben kosteten, haben aufgezeigt, wie verletzbar der Mensch und seine Errungenschaften sind. Sicherheit - gibt es sie überhaupt? Wiegen wir uns in einer vermeintlichen Sicherheit? Können wir uns überhaupt schützen gegen Terroranschläge und Katastrophen? Solche Fragen beschäftigen die Menschen auch in unserem Land. Der Landesführungsstab informiert über Verhaltensregeln, Anlaufstellen und Schutzmassnahmen.
Es droht Gefahr - wie muss ich mich verhalten?
Wird eine Gefahr erkannt oder vermutet, muss sofort die Polizei darüber informiert werden, die umgehend alle Massnahmen in die Wege leitet. Im Katastrophenfall wird die Bevölkerung über die Sirenen alarmiert, die überall im Land zu hören sind. Dann gilt: Radio L hören oder Landeskanal schauen, denn die Behörden geben über die Medien Verhaltensregeln bekannt. Diese sind unbedingt zu befolgen.
Sind giftige, gasförmige Stoffe freigesetzt worden, gilt als generelles Verhalten: Flucht gegen den Wind! Räume, die abgedichtet werden (Fenster, Türen, Kamine etc. mit nassen Tüchern abdichten und Klimaanlagen ausschalten), können Schutz bieten. Es darf jedoch nicht verschwiegen werden, dass ein Unfall, vor allem aber ein Anschlag mit giftigen Stoffen meist erst dann erkannt wird, wenn bereits Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt feststellbar sind.
Wohin kann ich mich wenden, wo erhalte ich Informationen?
In erster Linie ist die Landespolizei Anlaufstelle für Fragen und Informationen. In den Gemeinden ist es der Vorsteher, der mit seinen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen den Einwohnern zur Verfügung steht und die Information und die Betreuung Betroffener koordiniert. Es können Hotlines eingerichtet werden.
Wo befinden sich Schutzräume?
In jeder Gemeinde befinden sich Schutzräume in privaten und öffentlichen Gebäuden. Die Anzahl der Schutzplätze variiert von Gemeinde zu Gemeinde. Auf das ganze Land verteilt gibt es Schutzräume für rund 45 % der Bevölkerung. Auch in diesem Falle ist der Gemeindevorsteher Anlaufstelle für alle Schutzsuchenden. Für die Bereitstellung der Schutzräume wird jedoch eine gewisse Zeit benötigt, und die Gemeinde wird darüber informieren, wo sich die Schutzräume befinden und wann und wie die Schutzräume bezogen werden können.
In jedem Fall gilt: ruhig Blut bewahren!
Wer ist der Landesführungsstab? Der Landesführungsstab ist ein Gremium, das dauernd besteht und dessen Zusammensetzung gesetzlich geregelt ist. Der Stab tritt in aussergewöhnlichen Ernstfällen zusammen und kann je nach Anlass durch Experten erweitert werden. Regierungsrat Alois Ospelt steht dem Landesführungsstab vor, zu den Mitgliedern gehören Polizeichef Reto Brunhart, der Leiter des Amtes für Zivilschutz und Landesversorgung, Alfred Vogt, Landesphysikus Oskar Ospelt, der Leiter des Tiefbauamtes, Johann Ott, Vorsteher Gaston Jehle als Delegierter der Vorsteherkonferenz und die Leiterin des Presse- und Informationsamtes, Daniela Clavadetscher.
Wie lauten die Notruf-Nummern? 112 Euro-Notruf 117 Polizeinotruf Die 112 kann in jedem europäischen Land angewählt werden. Notrufe über die 112 werden von der jeweiligen Einsatzzentrale betreut. In Liechtenstein werden Notrufe über 112 wie auch über die 117 von der Notruf- und Einsatzzentrale der Landespolizei entgegen genommen.
Gibt es schriftliche Informationen? Broschüren über Schutzmassnahmen sind beim Amt für Zivilschutz erhältlich und können unter der Telefon-Nummer 236 69 16 angefordert werden.
Kontakt:
Presse- und Informationsamt des Fürstentums Liechtenstein (pafl
Tel. +423/236 67 22
Fax: +423/236 64 60
Internet: www.presseamt.li
Rückfragen:
Ressort: Inneres/Regierungsrat Alois Ospelt
Sachbearbeitung: Amt für Zivilschutz und Landesverwaltung
(+423/236 69 15)
Nr. 496