Verordnung über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan) abgeändert
Vaduz (ots)
Die Regierung hat am 14. November 2001 eine Abänderung der Verordnung vom 10. Oktober 2000 über Massnahmen gegenüber den Taliban (Afghanistan) beschlossen. Mit dieser Verordnungsabänderung hat die Regierung den Beschluss des UN-Sanktionskomitees für Afghanistan vom 9. November 2001, nach welchem die Liste der natürlichen und juristischen Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten, um 62 Gesellschaften und Einzelpersonen zu erweitern ist, umgesetzt. Diese Abänderung tritt am Tage der Kundmachung in Kraft.
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